Beschlussvorlage - 29/BV/193/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Durch die überörtliche Prüfung des RPA des Landkreises MSE wurde festgestellt, dass die Abrechnung von Verpflegungskosten für Wahlen ohne rechtliche Grundlage in den Gemeinden bis dahin erfolgt ist.

 

Die Gemeindevertretung regelt mit dem Grundsatzbeschluss die finanzielle Absicherung der Verpflegung für die Mitglieder des gemeindlichen Wahlvorstandes im Durchführungsrahmen der jeweiligen Europa-, Bundestags-, Landtags-, Kreistags-, Landrats-, Gemeindevertreter- und Bürgermeisterwahlen bzw. Abstimmungen (Volksentscheide). Der Wahlvorstand besteht aus 5 - 8 Mitgliedern. Pro Wahlvorstandsmitglied wird eine Aufwendung in Höhe von maximal 10,00 €/Wahltag als angemessen angenommen.

 

Gemäß § 22 Abs. 4 KV M-V ist die Gemeindevertretung für die Entscheidung zuständig.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, dass für die Verpflegung der Mitglieder in gemeindlichen Wahlvorständen am Wahltag maximal 10,00 €/pro Wahlvorstandsmitglied eingesetzt werden können.

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

Entsprechende Haushaltsmittel werden in dem jeweiligen jährlichen Haushaltsplan ausgewiesen, in dem Wahlen durchzuführen sind.

 

 

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