Beschlussvorlage - 01/BV/681/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Auf der Grundlage der Kommunalverfassung § 64 Abs. 2 und 4 i. V. m. § 45 ist für Städtebauliche Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen eine gesonderte Haushaltssatzung zu erstellen.

 

Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt für das städtebauliche Sondervermögen voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

 

Sowohl der Ergebnis- als auch der Finanzplan des Haushaltsplanes Städtebauliches Sondervermögen sind im Finanzplanungszeitraum ausgeglichen. Der Vorbericht enthält einen Sachstandsbericht zum Stand der laufenden sowie abgeschlossenen Maßnahmen.

 

Im Haushaltsjahr 2022 hat die Stadt Altentreptow 400.000 EUR aus der Umschichtung für Mittel aus dem Programm Städtebaulicher Denkmalschutz 2016 für notwendige Maßnahmen zur Erreichung der städtebaulichen Ziele erhalten.

 

Folgende Maßnahmen werden gefördert und sind bis zum 31.12.2023 umzusetzen:

  • private Maßnahmen - Sicherung von Bodenfunden
  • private Maßnahmen - kleinteilige Maßnahmen,
  • energetische Sanierung Rathaus: Dachgeschoss und Dach,
  • Belebung Marktplatz, Planung und Umsetzung sowie
  • Trägervergütung.

 

Der kommunale Eigenanteil beträgt 20 Prozent (100.000,00 EUR). Dies wurde bei der Haushaltsplanung 2023 berücksichtigt.

 

Mit den letzten verbleibenden Mittel zum Stichtag 31.12.2022 stehen derzeit noch ca. 78.645,01 Euro an liquiden Mittel zur Verfügung.

 

Ein erneuter Programmantrag in Höhe von 680.000 Euro abzgl. für das Programmjahr 2023 wurde fristgerecht eingereicht. 

 

Alles Weitere entnehmen Sie bitte dem Vorbericht und der Haushaltsplanung 2023.

 

Die finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt stellen sich wie folgt dar:

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt die Haushaltssatzung 2023 für das Städtebauliche Sondervermögen in der beigefügten Form.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:  siehe Vorbericht HHPl 2023,  Zuführungsbeträge Stadt Altentreptow an Städtebauliches Sondervermögen

 

 

 

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Anlagen

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