Beschlussvorlage - 01/BV/678/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Antrag vom 11.01.2023 hat die Unigea Solar Projects GmbH, handelnd für die Solarpark KZW (BAII) GmbH & Co.KG (nachfolgend Vorhabenträger), bei der Stadt Altentreptow gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beantragt, ein Verfahren zur Aufstellung für die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 28 einzuleiten. Der Vorhabenträger beabsichtigt für das in der Anlage 1 dargestellte Plangebiet mit einer Gesamtgröße von 10,64 ha die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom. Nach der derzeitigen Planung soll die installierte elektrische Leistung bei ca. 12 MWp liegen.

 

Entsprechend den gesetzlichen Anforderungen des allgemeinen Klimaschutzes dient der Bebauungsplan mit der Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die Erzeugung erneuerbarer Energien darüber hinaus auch der Minderung des CO2 – Ausstoßes und trägt so zur Mitigation (Minderung) des globalen Klimawandels bei.

 

Die Stadt Altentreptow stimmt diesem Antrag des Vorhabenträgers zu.

Der Vorhabenträger verpflichtet sich im Rahmen einer Kostenübernahmeerklärung zur Übernahme sämtlicher Planungskosten sowie zur Vorlage und Abstimmung eines Vorhaben- und Erschließungsplans mit der Gemeinde gemäß § 12 Abs. 1 BauGB. Zugleich wird der Abschluss eines Durchführungsvertrages nach § 12 Abs. 1 BauGB vorbereitet. Negative, finanzielle Auswirkungen sind für die Gemeinde damit nicht verbunden.

 

Die nach § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach Regeln des BauGB durch die Verwaltung durchgeführt werden.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden schriftlich gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu.

 

Der Beschluss zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 28 „Photovoltaikanlage Klatzow“ ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen. 

 

Die Person, die dem Mitwirkungsgebot gemäß § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt:

  1. Dem Antrag der Unigea Solar Projects GmbH auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) stimmt die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow zu und beschließt für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich mit Teilflächen der Flurstücke 6, 7, 8, 9, 10, 20 und 21 der Flur 3 sowie Teilflächen der Flurstücke 44/5 und 42/4 der Flur 1, Gemarkung Klatzow, die Aufstellung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.28 „Photovoltaikanlage Klatzow“.

Der Planungsraum befindet sich westlich der Bahnstrecke Neubrandenburg -Stralsund (Berliner Nordbahn) zwischen Klatzow und Loickenzin.

 

  1. Ziel des o.g. Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung auf Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 Abs.2 BauNVO die Realisation und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.

 

  1. Die gemäß § 3 Abs.1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden. Es wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 in Verbindung mit § 3 Abs.1 BauGB soll durchgeführt werden.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 BauGB)

 

  1. Für die Realisierung der städtebaulichen Planungsleistungen ist eine Vereinbarung abzuschließen, mit der der Vorhabenträger zusichert, dass der Stadt Altentreptow im Zusammenhang mit der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 28 „Photovoltaikanlage Klatzow“ keine negativen, finanziellen Auswirkungen entstehen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen durch den Investor auf seine Kosten zu erarbeitenden Antrag auf Zielabweichung beim zuständigen Landesministerium einzureichen.
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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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nein

 

 

 

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einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

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Bezeichnung:

 

 

 

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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

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Soll gesamt:

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Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen: Die Kosten trägt der Vorhabenträger.

 

 

 

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Anlagen

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