Beschlussvorlage - 01/BV/677/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
15. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Altentreptow für den Bereich "Photovoltaikanlage Klatzow" und "Photovoltaikanlage Buchar westlich der Bahnlinie"
hier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Kevin Holz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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31.01.2023
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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09.03.2023
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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21.03.2023
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Sachverhalt
Für das Plangebiet soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 43 „Photovoltaikanlage Buchar westlich der Bahnlinie“ sowie die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 28 „Photovoltaikanlage Klatzow“ der Stadt Altentreptow
gemäß § 1 Absatz 3 und § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden.
In diesem Zusammenhang ist dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB folgend die Vereinbarkeit mit den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu prüfen. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt den Planungsraum als Fläche für die Landwirtschaft dar.
Die geplante Nutzung als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „PV - Nutzung der Sonnenenergie Photovoltaik“ lässt sich daraus nicht entwickeln.
Insofern soll zur Schaffung einer städtebaulichen Ordnung der Flächennutzungsplan für
die in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereiche gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren geändert werden.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.
Die Person, die dem Mitwirkungsgebot gemäß § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.
Rechtliche Grundlage:
§ 2 Absatz 1 BauGB – Aufstellungsbeschluss
§ 2 Absatz 2 BauGB - Abstimmung mit Nachbargemeinden
§ 3 Absatz 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 4 Absatz 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher
Belange
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt:
- Der Flächennutzungsplan der Stadt Altentreptow wird wie folgt geändert:
Der erste Planungsraum befindet sich westlich der Bahnstrecke Neubrandenburg -Stralsund und nördlich des Ortsteils Buchar und umfasst eine Fläche von ca. 13,2 ha. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 43 „Photovoltaikanlage Buchar westlich der Bahnlinie“ der Stadt Altentreptow.
Der zweite Planungsraum befindet sich westlich der Bahnstrecke Neubrandenburg -Stralsund zwischen Klatzow und Loickenzin und umfasst eine Fläche von ca. 10,64 ha.
Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 28 „Photovoltaikanlage Klatzow“ der Stadt Altentreptow. Die bisherige Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft soll im Rahmen der 15. Änderung des Flächennutzungsplans in sonstiges Sondergebiet „Photovoltaik“ geändert werden. Die Lage beider Plangebiete ergibt sich aus dem jeweils beigefügten Kartenausschnitt (Anlage 1).
- Die gemäß § 3 Abs.1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden. Es wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 in Verbindung mit § 3 Abs.1 BauGB soll durchgeführt werden.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 BauGB)
Finanz. Auswirkung
im lfd. Haushaltsjahr: |
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in Folgejahren: |
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nein |
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ja |
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einmalig |
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Finanzielle Mittel stehen: |
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stehen zur Verfügung unter |
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stehen nicht zur Verfügung |
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Produktsachkonto: |
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Deckungsvorschlag: Produktsachkonto: |
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Bezeichnung: |
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Bezeichnung: |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Haushaltsmittel: |
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Haushaltsmittel: |
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Soll gesamt: |
Soll gesamt: |
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Maßnahmesumme: |
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Maßnahmesumme: |
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noch verfügbar: |
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noch verfügbar: |
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Erläuterungen: Die Kosten übernimmt der Vorhabenträger.
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,2 MB
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