Beschlussvorlage - 29/BV/110/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Der Jahresabschluss 2020 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, geprüft. Der Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel hat auf seiner Sitzung am 31.01.2023 den geprüften Jahresabschluss erörtert und die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung empfohlen.

Für den Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Burow wurden folgende Werte festgestellt:

 

 

Ergebnisrechnung

in EUR

Zeile 25

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

45.466,97

Zeile 26

Einstellung/Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage

0,00

Zeile 27

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage

71.096,87

Zeilen 28 bis 30

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage

0,00

 

Weitere Rücklagen nach § 18 Abs. 1, 2, 3 und 5 GemHVO-Doppik M-V

0,00

Zeile 31

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12.

116.563,84

 

Vortrag aus Vorjahren

-560.831,09

 

Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren

-444.267,25

 

Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V

NEIN

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

0,00

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva 1.

Stand Eigenkapital zum 31.12.

1.426.358,87

 

Vor Veränderung der Rücklagen beträgt das Jahresergebnis 45.466,97 €. Das positive Ergebnis ist hauptsächlich aufgrund von Einsparungen bei Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wegen nur im geringen Umfang durchgeführter Unterhaltungsmaßnahmen an Gebäuden und Außenanlagen entstanden. Das Ergebnis ist um 145.202,00 € besser ausgefallen als geplant. Zum Ausgleich negativer Ergebnisvorträge aus den Vorjahren wurde die Infrastrukturpauschale ertragswirksam i. H. v. 71.096,87 € entnommen. Danach beträgt der Jahresübeschuss 116.563,84 €. Der Haushaltsausgleich ist in der Ergebnisrechnung nicht erreicht.

Das Eigenkapital verbesserte sich aufgrund des Jahresüberschusses von 1.309.795,03 € auf 1.426.358,87 €. Die Bilanzsumme beträgt 7.502.805,36 €. Die Gemeinde ist nicht überschuldet.

 

  

Finanzrechnung

in EUR

Zeile 22

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung

272.569,65

Zeile 42

Planmäßige Tilgung

152.405,77

Zeile 47

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

120.163,88

 

Vortrag aus Vorjahren

-313.620,01

 

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren

-193.456,13

 

Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V

NEIN

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

315.142,49

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva 4.10.1

Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

-345.084,83

 

Veränderung der liquiden Mittel

398.237,90

Aktiva

2.2.6.1

Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres

53.153,07

Passiva 4.2.1

Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres

4.047.137,22

 

Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein positives Ergebnis von 272.569,65 €. Davon werden die Kredite mit 152.405,77 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt ein negatives Ergebnis von -193.456,13 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung nicht erreicht.

Für die Fortführung der Baumaßnahme in der Gartenstraße wurde eine Haushaltsermächtigung i. H. v. 315.142,49 € in das Folgejahr übertragen.

Die liquiden Mittel erhöhten sich um 398.237,90 € auf insgesamt 53.153,07 €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 4.047.137,22 €.

In der Anlagenbuchhaltung sind als Zugänge folgende Werte bilanziert worden:

 

Pos. 1.2.2  Verkauf von mehreren Flurstücken an Private

Pos. 1.2.4  Buswartehalle in Mühlenhagen

Pos. 1.2.7  Anhänger für die Feuerwehr

Pos. 1.2.8  3 Defibrillatoren

Pos. 1.2.10  Zugänge für geleistete Anzahlungen Anlagen im Bau: Gartenstraße Burow, MTW Feuerwehr, Spielplatz Weltzin – nach Fertigstellung Umbuchung auf Pos. 1.2.7

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung Burow beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Gemeinde Burow mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

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Anlagen

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