Beschlussvorlage - 06/BV/121/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung der Vereinbarungen in Bezug auf die Übernahme der tatsächlichen Kosten für die Betreuung von Kindern in der Kindertagesstätte "Vier Jahreszeiten" Grapzow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Stefanie Küthe
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Gemeindevertretung Grapzow
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Entscheidung
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20.10.2022
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Sachverhalt
Zwischen der Gemeinde Grapzow und den Gemeinden Grischow (Vertrag-Nr. 010682 aus 2014), Werder (Vertrag-Nr. 010683 aus 2010) und Pripsleben (Vertrag-Nr. 010684 aus 2010) wurden Vereinbarungen in Bezug auf die Übernahme der tatsächlichen Kosten für die Betreuung von Kindern aus Grischow, Werder und Pripsleben in der Kita „Vier Jahreszeiten“ Grapzow abgeschlossen.
Für die Betreuung von Kindern deren Wohnsitzgemeinde nicht Grapzow ist und keine Vereinbarung mit der Wohnsitzgemeinde abgeschlossen wurde, zahlen die Eltern den Zusatzbeitrag.
Zum 01.01.2020 ist das Gesetz zur Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Kindertagesförderungsgesetz – KiföG M-V) in Kraft getreten.
Die Eltern zahlen seit dem 01.01.2020 keine Elternbeiträge für die Betreuung in der Kindertagesstätte.
Aufgrund der oben genannten Gesetzesänderung sollte die Gemeindevertretung die weitere Erhebung der Zusatzkosten überdenken und der Gesetzesänderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern anpassen (Maßnahme 07/2022 HSK Grapzow).
Die damals geschlossenen Vereinbarungen zwischen der Gemeinde Grapzow und den Gemeinden Grischow, Werder und Pripsleben sollten zum 31.12.2022 aufgehoben werden. Des Weiteren sollte die Zahlung der Eltern, die nicht in Grapzow wohnen und keine Vereinbarung mit der Wohnsitzgemeinde abgeschlossen haben ebenfalls zum 31.12.2022 eingestellt werden.
Diese Vereinbarung entspricht aufgrund der neuen Gesetzlage nicht dem Gleichheitsgrundsatz.
Für die Aufhebung der Vereinbarung ist gemäß § 22 Abs. 3 KV M-V die Gemeindevertretung zuständig. Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Grapzow beschließt die Vereinbarungen zwischen der Gemeinde Grapzow und den Gemeinden Grischow (Vertrag-Nr. 010682 aus 2014), Werder (Vertrag-Nr. 010683 aus 2010) und Pripsleben (Vertrag-Nr. 010684 aus 2010) in Bezug auf die Übernahme der tatsächlichen Kosten für die Betreuung von Kindern in der Kita „Vier Jahreszeiten“ Grapzow sowie die bestehenden Vereinbarungen mit den Eltern, die nicht in Grapzow wohnen und keine Vereinbarung mit der Wohnsitzgemeinde abgeschlossen haben, zum 31.12.2022 aufzuheben.
Finanz. Auswirkung
im lfd. Haushaltsjahr: |
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in Folgejahren: |
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Produktsachkonto: |
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Deckungsvorschlag: Produktsachkonto: |
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06/3.6.5.02.41443300 06/3.6.5.02.43210000 |
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Bezeichnung: |
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Bezeichnung: |
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Kita/ Erhöhter Wohnsitzgemeindeanteil Kita/ Kindertagesstättengebühren
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Haushaltsmittel: |
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Soll gesamt: |
Soll gesamt: |
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Maßnahmesumme: |
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Maßnahmesumme: |
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noch verfügbar: |
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noch verfügbar: |
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Erläuterungen:
Dadurch würden die Einnahmen der Zusatzkosten für die Gemeinde Grapzow wegfallen.
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