Beschlussvorlage - 01/BV/411/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschnittsbildung für die Erneuerung der Jahnstraße mit Nebenanlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Gabriele Oswald
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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18.02.2015
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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24.03.2015
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Der Wasser- und Abwasserzweckverband Demmin/Altentreptow und die Stadt Altentreptow führen gemeinsam die Baumaßnahmen „Erneuerung der Regen- und Abwasserleitung“, sowie die Erneuerung der Verkehrsfläche und des Gehweges in der Jahnstraße durch.
Die Baumaßnahme ist planmäßig in den Haushaltsplan 2015 aufgenommen. Die Grundstückseigentümer wurden auf der Informationsveranstaltung am 25.11.2014 im Rathaus zur Bauausführung informiert.
Nach § 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg Vorpommern (KAG M-V) und der Satzung der Stadt Altentreptow über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen vom 29.01.2001 (Straßenausbaubeitragssatzung) ist als „Anlage“ im Sinne des Straßenausbaubeitragsrechts die öffentliche Straße in ihrer gesamten Ausdehnung zu verstehen. Sofern sich die beitragsfähigen Ausbaumaßnahmen an dieser Straße nur auf bestimmte Abschnitte einer Teileinrichtung beziehen, setzt eine Beitragserhebung für den Ausbau der Jahnstraße einen Abschnittsbildungsbeschluss voraus.
Der zu bildende Abschnitt wird durch Bauanfang und Bauende der Ausbaubaumaßnahme Jahnstraße vorgegeben.
Im Ergebnis des zu fassenden Abschnittsbildungsbeschlusses können die Kosten für die Erneuerung der Straße und der Straßennebenanlagen anteilig auf die Eigentümer umgelegt werden, die in dem gebildeten Abschnitt ein Grundstück haben. Der Abschnitt beginnt an der Kreuzung Jahnstraße/ Fichtestraße und das Bauende der Baumaßnahme schließt mit der Kreuzung Jahnstraße/ Feldstraße ab. (siehe Lageplan)
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertreter beschließen, die noch im Jahr 2015 (April- August) zu realisierende Neubaumaßnahme
- Bau der Jahnstraße einschließlich Nebenanlagen auf dem Wege der Abschnittsbildung abzurechnen.
- Davon erfasst ist der Bau der Fahrbahn in Asphalt, der Betonborde, der Gehweg in Betonpflaster grau und der Straßenbeleuchtung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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