Beschlussvorlage - 03/BV/082/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Dem Jahresabschluss 2019 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel hat in seiner Sitzung vom 16.03.2022 die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung empfohlen.

Für den Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Bartow wurden folgende Werte festgestellt:

 

Ergebnisrechnung

in EUR

Zeile 25

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

-74.387,83

Zeile 26

Einstellung in die Kapitalrücklage

-17.277,50

Zeile 27

Entnahme aus der Kapitalrücklage

+41.778,71

Zeile 28 bis 30

Einstellung/Entnahme Ergebnisrücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich

0,00

 

Weitere Rücklagen nach § 18 Abs. 1, 2, 3 und 5 GemHVO-Doppik M-V

0,00

Zeile 31

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12.

-49.886,62

 

Vortrag aus Vorjahren

-226.297,41

 

Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren

-276.184,03

 

Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V

NEIN

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

10.163,42

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva 1.

Stand Eigenkapital zum 31.12.

0,00

Aktiva 5

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

41.685,05

 

Vor Veränderung der Rücklagen beträgt das Jahresergebnis -74.387,83 €. Das Ergebnis fällt um 29.601,62 € schlechter als geplant aus. Dies ist hauptsächlich aufgrund erheblich geringerer Gewerbesteuererträge sowie Steuererträgen für die Grundsteuer A zurückzuführen. Die Steuerausfälle wurden jedoch u. a. durch Einsparungen bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und sonstigen Aufwendungen teilweise ausgeglichen. Der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung ist nicht erreicht. Das Eigenkapital verschlechterte sich aufgrund des Jahresfehlbetrages, so dass wie im Jahr 2017 ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag ausgewiesen wird. Dieser beträgt 41.685,05 €. Die Gemeinde ist damit überschuldet. Zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages wurden aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage die investiven Schlüsselzuweisungen i. H. v. 15.859,72 € entnommen. Der allgemeinen Kapitalrücklage sind über eine Vermögenszuordnung 17.277,50 € zugeführt und zum Verlustausgleich 25.918,99 € entnommen worden. Die Bilanzsumme beträgt 3.309.312,33 €.

 

Finanzrechnung

in EUR

Zeile 22

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung

-25.807,02

Zeile 42

Planmäßige Tilgung

38.547,82

Zeile 47

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

-64.354,84

 

Vortrag aus Vorjahren

-75.555,34

 

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren

-139.910,18

 

Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V

NEIN

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen Auszahlungen

10.163,42

 

Übertragene Haushaltsermächtigungen Einzahlungen

0,00

 

Bilanz

 

Aktiva 2.2.6.1

Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

46.922,78

 

Veränderung der liquiden Mittel

-73.474,83

Passiva 4.10.1

Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres

-26.552,05

Passiva 4.2.1

Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres

1.335.326,24

 

Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein negatives Ergebnis von 25.807,02 €. Davon werden die Kredite mit 38.547,82 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt ein negatives Ergebnis von 139.910,18  €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung nicht erreicht.

Die liquiden Mittel verringerten sich um 73.474,83 € auf insgesamt -26.552,05 €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 1.335.326,24 €.

Es sind Haushaltsermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen für die Sanierung von 2 Bädern und für die Flurneuordnung in Höhe von insgesamt 10.163,42 € ins nächste Haushaltsjahr übertragen worden.

In der Anlagenbuchhaltung sind als Zu- und Abgänge folgende Werte bilanziert worden:

Pos. 1.2.4 Zugang über Vermögenszuordnung von 3 Flurstücken zum Fahrweg Pritzenow, Verkauf einer Wegefläche

Pos. 1.2.8 Defibrillator mit Wandschrank für die Feuerwehr

Pos. 1.2.10 Die Anzahlungen für den 2. Bauabschnitt Straßenbau Bartow Pfalz wurden in das Infrastrukturvermögen umgebucht.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Gemeinde Bartow mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

Im lfd. Haushaltsjahr:

 

   Nein

 

   Ja   

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

 

 

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Anlagen

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