Beschlussvorlage - 03/BV/082/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Bartow für das Haushaltsjahr 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Ivonne Lieckfeldt
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Bartow
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Entscheidung
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22.03.2022
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Sachverhalt
Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.
Dem Jahresabschluss 2019 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel hat in seiner Sitzung vom 16.03.2022 die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung empfohlen.
Für den Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Bartow wurden folgende Werte festgestellt:
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Ergebnisrechnung |
in EUR |
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Zeile 25 |
Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen |
-74.387,83 |
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Zeile 26 |
Einstellung in die Kapitalrücklage |
-17.277,50 |
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Zeile 27 |
Entnahme aus der Kapitalrücklage |
+41.778,71 |
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Zeile 28 bis 30 |
Einstellung/Entnahme Ergebnisrücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich |
0,00 |
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Weitere Rücklagen nach § 18 Abs. 1, 2, 3 und 5 GemHVO-Doppik M-V |
0,00 |
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Zeile 31 |
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12. |
-49.886,62 |
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Vortrag aus Vorjahren |
-226.297,41 |
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Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren |
-276.184,03 |
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Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V |
NEIN |
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Spalte 8 |
Übertragene Haushaltsermächtigungen |
10.163,42 |
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Bilanz |
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Passiva 1. |
Stand Eigenkapital zum 31.12. |
0,00 |
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Aktiva 5 |
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
41.685,05 |
Vor Veränderung der Rücklagen beträgt das Jahresergebnis -74.387,83 €. Das Ergebnis fällt um 29.601,62 € schlechter als geplant aus. Dies ist hauptsächlich aufgrund erheblich geringerer Gewerbesteuererträge sowie Steuererträgen für die Grundsteuer A zurückzuführen. Die Steuerausfälle wurden jedoch u. a. durch Einsparungen bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und sonstigen Aufwendungen teilweise ausgeglichen. Der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung ist nicht erreicht. Das Eigenkapital verschlechterte sich aufgrund des Jahresfehlbetrages, so dass wie im Jahr 2017 ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag ausgewiesen wird. Dieser beträgt 41.685,05 €. Die Gemeinde ist damit überschuldet. Zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages wurden aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage die investiven Schlüsselzuweisungen i. H. v. 15.859,72 € entnommen. Der allgemeinen Kapitalrücklage sind über eine Vermögenszuordnung 17.277,50 € zugeführt und zum Verlustausgleich 25.918,99 € entnommen worden. Die Bilanzsumme beträgt 3.309.312,33 €.
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Finanzrechnung |
in EUR |
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Zeile 22 |
Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung |
-25.807,02 |
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Zeile 42 |
Planmäßige Tilgung |
38.547,82 |
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Zeile 47 |
Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen |
-64.354,84 |
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Vortrag aus Vorjahren |
-75.555,34 |
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Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren |
-139.910,18 |
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Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V |
NEIN |
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Spalte 8 |
Übertragene Haushaltsermächtigungen Auszahlungen |
10.163,42 |
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Übertragene Haushaltsermächtigungen Einzahlungen |
0,00 |
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Bilanz |
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Aktiva 2.2.6.1 |
Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres |
46.922,78 |
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Veränderung der liquiden Mittel |
-73.474,83 |
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Passiva 4.10.1 |
Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres |
-26.552,05 |
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Passiva 4.2.1 |
Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres |
1.335.326,24 |
Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein negatives Ergebnis von 25.807,02 €. Davon werden die Kredite mit 38.547,82 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt ein negatives Ergebnis von 139.910,18 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung nicht erreicht.
Die liquiden Mittel verringerten sich um 73.474,83 € auf insgesamt -26.552,05 €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 1.335.326,24 €.
Es sind Haushaltsermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen für die Sanierung von 2 Bädern und für die Flurneuordnung in Höhe von insgesamt 10.163,42 € ins nächste Haushaltsjahr übertragen worden.
In der Anlagenbuchhaltung sind als Zu- und Abgänge folgende Werte bilanziert worden:
Pos. 1.2.4 Zugang über Vermögenszuordnung von 3 Flurstücken zum Fahrweg Pritzenow, Verkauf einer Wegefläche
Pos. 1.2.8 Defibrillator mit Wandschrank für die Feuerwehr
Pos. 1.2.10 Die Anzahlungen für den 2. Bauabschnitt Straßenbau Bartow Pfalz wurden in das Infrastrukturvermögen umgebucht.
Finanz. Auswirkung
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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39,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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42,3 kB
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4
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(wie Dokument)
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358,3 kB
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