Beschlussvorlage - 03/BV/075/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die WindBauer GmbH, Marktplatz 1 in 17033 Neubrandenburg hat für die Anschaffung von Spielgeräten, für den Spielplatz in Pritzenow, 2.000,00 € gespendet.

Gemäß § 44 Abs.4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, soweit in der Hauptsatzung nichts anderes geregelt ist. Gemäß § 6 Abs.4 der Hauptsatzung der Gemeinde Bartow entscheidet der Bürgermeister über die Annahme von Spenden bis 100 €. Darüber hinaus gehende Spenden sind durch die Gemeindevertretung anzunehmen. 

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bartow nimmt die Geldspende in Höhe von 2.000,00 €, von der WindBauer GmbH, Marktplatz 1 in 17033 Neubrandenburg für den Spielplatz in Pritzenow, an.

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 2021

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 5.5.1.00/3000.68151000

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen von privaten Unternehmen

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

0,00 € 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

0,00 € 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

2.000,00 € 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen: Bei der Spende handelt es sich um außerplanmäßige investive Einzahlungen, die über die Nutzungsdauer der Spielgeräte als Sonderposten ertragswirksam aufgelöst werden.

 

 

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