Beschlussvorlage - 29/BV/097/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Kalkulation für die Nutzung der Sporthalle der Grundschule in Burow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Susanne Schultz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Burow
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Entscheidung
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13.01.2022
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Sachverhalt
Gemäß § 1 KAG M-V vom 12.04.2005, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2021 (GVOBI. M-V S. 1162), sind die Gemeinden und sonstige kommunale Körperschaften grundsätzlich befugt, die Benutzungsbedingungen und das Benutzungsentgelt für ihre öffentlichen Einrichtungen privatrechtlich auszugestalten.
Derzeit wird laut Entgeltordnung für die Nutzung der Sporthalle der Grundschule Burow ein Entgelt von 15,00 € pro Stunde erhoben. Eine Entgeltermäßigung besteht für Kinder unter 18 Jahre. Die Vereine haben auf Antrag eine Entgeltermäßigung i.H.v. 50 % erhalten und zahlen lediglich 7,50 € pro Stunde. Die aktuell bestehende Entgeltordnung wurde am 30.06.2011 beschlossen.
Seit dem sind die Gebühren nicht mehr kalkuliert worden. Das den Gebühren zugrunde liegende Kostendeckungsprinzip erfordert die regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Gebührentarife. Die Überarbeitung der Entgeltordnung dient der Haushaltskonsolidierung. Im Haushaltssicherungskonzept 2021 ist diese Maßnahme bereits festgelegt (Maßnahme Nr. 06/2021).
Die Neufassung der Entgeltordnung soll ab dem 01.01.2022 in Kraft treten.
Die Kalkulation erfolgte nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Hierfür wurden im Rahmen der Kalkulation sämtliche Kosten auf ihre Betriebsbedingtheit, Angemessenheit und Regelmäßigkeit geprüft. Hierzu zählen insbesondere: Personalkosten, Sachkosten sowie Abschreibungen und kalkulatorische Zinskosten.
Folgende relevante Bestandteile wurden für die Kalkulation bestimmt:
- Grundlage der Vorauskalkulation sind die Ist-Werte der Jahre 2018 bis 2020.
- Für die Prognose der Daten für 2021 wurde zumeist ein Mittelwert aus den Jahren 2018-2020 herangezogen.
- Es wurde nach der Restbuchwertmethode kalkuliert
- Zur Ermittlung der Verwaltungsgemeinkosten sollen die nach Empfehlung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) ermittelten Werte herangezogen werden.
So wurde folgendes Entgelt kalkuliert:
14,16 € pro Stunde
Das Gebührenaufkommen soll die entstanden Kosten decken, aber nicht überschreiten. Eine Aufrundung ist aufgrund des Kostenüberschreitungsverbotes nicht möglich.
Der Kostendeckungsgrad fällt sehr gering aus, da ein großer Teil (62 %) auf den Schulsport entfallen. Außerdem zahlen die Vereine derzeit lediglich die Hälfte der kalkulierten Gebühr.
Der Kalkulationsbericht ist als Anlage beigefügt. Um die Gebühr erheben zu können muss die Entgeltordnung entsprechend geändert werden.
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 22 Abs. 3 Ziffer 11 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte zu beschließen.
Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.
Finanz. Auswirkung
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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270,2 kB
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