Beschlussvorlage - 38/BV/089/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Mitglieder in den Wahlvorständen für die unterschiedlichen Wahlen üben ein Ehrenamt aus und haben daraus einen Anspruch auf eine Aufwandentschädigung nach § 10 BWO bzw. § 12 LKWG M-V i.V.m § 14 LKWO M-V. Dieser gesetzliche Anspruch entsteht gegenüber dem Amt Treptower Tollensewinkel als zuständige Gemeindewahlbehörde und beträgt 35,00 € für den Wahlvorsteher und 25,00 € für das Wahlvorstandsmitglied pro Wahltag. Diese Zahlung erfolgt gesondert aus dem Amtshaushalt.

Die Gemeindevertretung kann aus ihrem Gemeindehaushalt für die Mitglieder der Wahlvorstände weitere Aufwandsentschädigungen gewähren. Diese Beträge werden zusätzlich zu dem o.g. Aufwand gezahlt.

Auf der Grundlage des Beschlusses der Gemeindevertretung Wildberg vom 17.08.2017 wird jedem Wahlvorstandsmitglied ein zusätzlicher Aufwand von 25,00 €/Wahltag gezahlt.

Es zeichnet sich ab, dass die Bereitschaft zu Übernahme dieses Ehrenamtes immer geringer wird und die Berufung von 6-8 Mitgliedern in den Wahlvorstand Wildberg nur mit einem großen Überzeugungsaufwand abgesichert werden kann.

Die Gemeinde Wildberg strebt mit der Erhöhung der Aufwandentschädigung um

50,00 € auf gesamt 75,00 € für jedes Wahlvorstandsmitglied/Wahltag an, das Interesse an der Übernahme des Ehrenamtes zu steigern.

 

Hinweis der Verwaltung

 

Die Gemeinde befindet sich in der Haushaltskonsolidierung. Es handelt sich um Mehraufwendungen. Die Gemeinde ist angehalten, die Kompensation des Beschlusses in den Wahljahren aufzuzeigen. 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Wildberg zahlt jedem Wahlvorstandsmitglied pro Wahltag zusätzlich zur gesetzlich festgesetzten Aufwandsentschädigung einen Betrag von insgesamt 75,00 €.

 

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

Nur in Jahren, in denen  Wahlen durchzuführen sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 x

nicht zur Verfügung    100,00 €

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 1.2.1.00.50190000

 

 1.2.2.00.52920000       100,00 €

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige

 

 

 Sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

350,00 € 

Haushaltsmittel:

 

 1.500,00 €

bisher angeordnete

0,00 € 

bisher angeordnete

 0,00 €

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmensumme:

 

450,00 € 

Maßnahmensumme:

 100,00 €

noch verfügbar:

 

-100,00 € 

noch verfügbar:

 

 1.400,00 €

Erläuterungen:

 

 

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