Beschlussvorlage - 03/BV/057/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Breest hat das Ziel sich als Gebietskörperschaft für die Zukunft in der Region zu stärken und möchte dies selbstbestimmt durch eine Fusion  mit der Gemeinde Bartow in die Wege leiten.

 

Die Gemeinde Bartow hat Stand 31.12.2019  484 Einwohner – Tendenz sinkend. Der Haushaltsausgleich wird im Ergebnis- sowie im Finanzhaushalt nicht erreicht und hat eine weggefallene dauernde Leistungsfähigkeit. Die Erträge und Einzahlungen reichen nicht aus, um die Pflichtaufgaben und gesetzlichen Umlagen zu decken.

 

Der Schuldenstand der Gemeinde Bartow zum Ende des Haushaltsjahres 2021 beträgt voraussichtlich 1.248.485 EUR. Pro Einwohner (450 Einwohner per 31.12.2019) weist die Gemeinde eine investive Verschuldung per 31.12.2021 in Höhe von 2.774,41 EUR aus.

Die Aufnahme von freiwilligen Fusionsverhandlungen zwischen der Gemeinde Breest und der Gemeinde Bartow könnten im Ergebnis zukunftsfähige kommunale Strukturen unter Beachtung des Prinzips der bürgernahen Durchführung von öffentlichen Aufgaben verbunden mit der Möglichkeit einer kommunalen Entschuldung schaffen.

 

Das Land M-V kann den Gemeinden gemäß § 25 Abs. 2 Nr. 3  Finanzausgleichsgesetz MV

auf Antrag eine Sonderbedarfszuweisung gewähren, wenn diese zur Förderung von Verwaltungskooperationen oder Verwaltungsfusionen beitragen.

 

Hierzu ist es erforderlich, dass die Gemeinde Bartow mit der Gemeinde Breest Gespräche aufnimmt, in denen einzelne Sachverhalte thematisiert werden. Wenn zwei oder mehr Gemeinden ihre Eigenständigkeit aufgeben und zu einer Gemeinde werden, dann ist dies ein Gemeindezusammenschluss. Ein solcher Gemeindezusammenschluss, ist, da sich dadurch das Gebiet der beteiligten Gemeinden ändert, eine Gebietsänderung nach § 11 KV M-V. Ein Gemeindezusammenschluss kann nach der genannten Vorschrift insbesondere dadurch herbeigeführt werden, dass die Beteiligten miteinander einen Vertrag schließen.

 

Als Anlage ist ein Ablaufplan für eine Gemeindefusion beigefügt.

 

Der Startschuss für freiwillige Gemeindezusammenschlüsse besteht gemäß § 12 Absatz 1 Satz 1 KV M-V stets in einem von der Gemeindevertretung mit der Mehrheit aller Mitglieder zu fassenden Beschluss zur Aufnahme von Verhandlungen. Erst  dieser Beschluss ermächtigt den Bürgermeister, Verhandlungen aufzunehmen, und kann Festlegungen treffen, ob der Bürgermeister die Verhandlungen allein oder unterstützt von weiteren Gemeindevertretern führen soll.

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Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister der Gemeinde Bartow wird beauftragt, mit der Gemeinde Breest in Verhandlungen über eine Gebietsänderung mit dem Ziel eines Gemeindezusammenschlusses einzutreten.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmensumme:

 

 

Maßnahmensumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

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Anlagen

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