Beschlussvorlage - 14/BV/047/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Ortsförderverein Gnevkow e. V. hat einen LEADER Förderantrag für das Projekt „Backhus“ gestellt.

 

Ziel ist es, einen zentralen kulturellen Treffpunkt für die Gemeinde mit ihren fünf Ortsteilen zu schaffen. Dazu soll der althergebrachte Dorfmittelpunkt in Letzin wieder aktiviert und ausgebaut werden, um zu kommunizieren, Geschichten auszutauschen, Pläne zu schmieden, zukünftige Aktivitäten zu planen, die Lebensqualität zu verbessern, die regionale Identität zu steigern. Die Widerbelebung des in Vergessenheit geratenen Dorfmittelpunktes wird als Initialzündung gesehen.

 

Die ausführliche Beschreibung des Projektes „Backhus“ ist dem beigefügten Projektantrag zu entnehmen.

 

Für die Umsetzung des Projektes wurden Kosten in Höhe von 133.928,55 EUR ermittelt, hierfür werden aus dem LEADER Programm 100.000 EUR Förderung beantragt.  Voraussetzung für die Gewährung der LEADER Fördermittel ist ein kommunaler Kofinanzierungsanteil in Höhe von 10.000 EUR.

 

Da es sich um eine infrastrukturelle Maßnahme handelt, ist eine positive Auswirkung auf das gemeindliche Leben zu erwarten.

 

Bei der Gewährung der Zuwendung handelt sich um eine investive Auszahlung. Nach einer ersten Prüfung stehen im Haushaltsjahr 2022 finanzielle Mittel in Höhe von 10.000 EUR zur Verfügung. Eine Beeinträchtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde durch die Übernahme des Kofinanzierungsanteils ist nicht zu erwarten.

 

Es ist eine freiwillige Aufgabe der Gemeinde, die fest verbunden ist mit der örtlichen Gemeinschaft (§ 2 Abs. 2 KV M-V).

 

Gemäß § 22 Abs. Abs. KV M-V entscheidet die Gemeinde über die Übernahme des Kofinanzierungsanteils für das Projekt „Backhus“.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Gnevkow beschließt die Übernahme des Kofinanzierungsanteils für das Projekt „Backhus“ in Höhe von 10.000 EUR. Die finanziellen Mittel werden im Haushalt 2022 eingestellt.

 

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die Kofinanzierungserklärung zu unterzeichnen.

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 2022

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 x

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

Die finanziellen Mittel werden im Haushalt 2022 bereitgestellt.

 

 

 

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Anlagen

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