Beschlussvorlage - 40/BV/069/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Per 30.06.2021 lief die Zinsbindungsfrist für den Darlehensvertrag Nr. 670 282 858 0 bei der Deutschen Kreditbank AG für die Altschulden aus dem Wohnungsbau der Gemeinde Breesen aus. Aufgrund § 3 des Altschuldenhilfe-Gesetzes und gemäß § 26 Abs. 3 des Finanzausgleichsgesetzes M-V stellte die Gemeinde am 11.03.2021 einen Antrag auf Gewährung einer Zuweisung zur Entschuldung. Die Entscheidung dazu steht noch aus.

 

Vor diesem Hintergrund sollte dieses Darlehen mit einer Restschuld per 30.06.2021 in Höhe von 192.357,61 € nur mit einer kurzen Zinsbindungsfrist umgeschuldet werden. Derzeit zahlt die Gemeinde 0,35 v.H. Zinsen und 2 v.H. Tilgung, dies entspricht einer jährlichen Belastung von 4.709,36 €.

 

Eine telefonische Vorabfrage hat ergeben, dass außer der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin keine Bank ein Angebot mit einer variablen Zinsbindung unter einem Jahr abgibt.

 

Die Sparkasse bietet einen Zinssatz von 1,5 v.H. bei einer Tilgung von 1 v.H. an. Die jährliche Belastung würde dann 4.808,94 € betragen.

 

Sollte der Antrag der Gemeinde auf Entschuldung nicht bewilligt werden, kann dieses Darlehen mit einer Kündigung von 3 Monaten in ein langfristiges Darlehen mit dann sicher besseren Konditionen umgewandelt werden.

 

Da der Termin für die Gemeindevertretersitzung vom 22.06.2021 auf den 06.07.2021 verschoben wurde, war es erforderlich dass der Bürgermeister gemäß § 39 Abs. 3 Satz 3 eine Dringlichkeitsentscheidung treffen musste. Diese Entscheidung ist gemäß § 39 Abs. 3 Satz 4 durch die Gemeindevertretung zu genehmigen.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV-MV unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung beschließt die nachträgliche Genehmigung der Bürgermeistervorlage 40/BM/004/2021 bezüglich der Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 192.357,61 € zu Zwecken der Umschuldung bei der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin mit einem Zinssatz von 1,5 v.H., einer Tilgung von 1 v.H. und einer 3-monatigen Kündigungsfrist.

 

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

1.1.4.09.57511

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 1.1.4.09/0005.792531

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Zinsen und Tilgung Kredite Gemeindewohnungen

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel: (Zinsen)

 

 8.535,00 €

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 8.200,92 €

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 1.442,68.€

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 -1.108,60 €

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:  Für die Tilgung des Kredites stehen ausreichend Mittel zur Verfügung.

Die überplanmäßigen Zinsaufwendungen/Zinsauszahlungen in Höhe von ca. 1.100 € können durch außerplanmäßige Zinserträge/Zinseinzahlungen gedeckt werden.

Im Falle einer Genehmigung des Antrages der Gemeinde und der daraus resultierenden Rückzahlung des Darlehens fallen die in der Finanzplanung eingestellten Zins- und Tilgungsraten für dieses Darlehen weg.

 

 

 

 

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