Beschlussvorlage - 32/BV/039/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Per 30.06.2021 läuft die Zinsbindungsfrist für 2 Darlehen der Gemeinde Kriesow bei der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin aus. Das Darlehen 640 106 174 8 weist eine Restschuld in Höhe von 75.728,07 € aus und das Darlehen 640 115 822 9 eine Restschuld von 54.618,47 €. Bei den Darlehen handelt es sich um die Altverbindlichkeiten aus dem Wohnungsbau der Gemeinde Kriesow. Aufgrund des § 3 des Altschuldenhilfe-Gesetzes und gemäß § 26 Abs. 3 des Finanzausgleichsgesetzes M-V stellte die Gemeinde am 15.03.2021 einen Antrag auf Gewährung einer Zuweisung zur Entschuldung. Die Entscheidung dazu

steht noch aus.

Vor diesem Hintergrund sollten diese Darlehen nur mit einer kurzen Zinsbindungsfrist umgeschuldet werden. Derzeit zahlt die Gemeinde 0,35 v.H. Zinsen. 

 

Eine telefonische Voranfrage hat ergeben, dass außer der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin keine Bank ein Angebot mit einer variablen Zinsbindung unter einem Jahr abgibt.

Die Sparkasse bietet einen Zinssatz von 1,5 v.H. bei einer Tilgung von 1 v.H. an.

 

Sollte der Antrag der Gemeinde auf Entschuldung nicht bewilligt werden, können diese Darlehen mit einer Kündigung von 3 Monaten in langfristige Darlehen mit sicher besseren Konditionen umgewandelt werden.

 

Gemäß § 22 KV M-V entscheidet die Gemeindevertretung über die Aufnahme von Darlehen zu Zwecken der Umschuldung.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV-MV unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Kriesow beschließt die Aufnahme zu Zwecken der Umschuldung von zwei variablen Darlehen in Höhe von 75.728,07 € und 54.618,47 € bei der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin mit einem Zinssatz von 1,5 v.H., einer Tilgung von 1 v.H. und einer 3-monatigen Kündigungsfrist.

 

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 1.1.4.09.57512000 u. 0005.792532

 6.1.2.00.57512000 u. 0005.792532

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Zins u. Tilgung für Investitionskredite

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen: Die Zins- und Tilgungsleistungen für die umzuschuldenden Kredite werden bei der Haushaltsplanung berücksichtigt. Es wird davon ausgegangen, dass der gestellte Antrag auf Altschuldenhilfe bis zum Jahresende 2021 abschließend beschieden wird. Sollte dem Antrag stattgegeben werden, fallen in den Folgejahren keine Aufwendungen und Auszahlungen für diese Darlehen mehr an.

 

 

 

 

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