Beschlussvorlage - 29/BV/073/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Ausschüttung der Kapitalerträge der Photovoltaikanlage Weltzin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Cindy Hensel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Burow
|
Entscheidung
|
|
|
28.06.2021
|
Sachverhalt
Gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 10b EStG gehört der Gewinn eines nicht von der Körperschaftsteuer befreiten Betriebes gewerblicher Art, der nicht den Rücklagen zugeführt wird, zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Dieser gilt als ausgeschüttet, da er im Produkt 5.7.1.00 des Haushaltes der Gemeinde gegliedert ist. Als ausschüttbarer Gewinn gilt der steuerrechtliche Jahresüberschuss vermindert um den Bestand des Einlagekontos gemäß § 27 Abs. 1-7 KStG.
Der BgA Photovoltaikanlage Weltzin erzielte im Wirtschaftsjahr 2020 einen Jahresüberschuss in Höhe von 18.459,71€. Der Bestand des steuerlichen Einlagekontos (Verlustvortrag) betrug 0,00€ und der Gewinn (Kapitalertrag) somit ebenfalls 18.459,71€. Die darauf entfallende Kapitalertragsteuer i.H.v. 2.768,96€ sowie der Solidaritätszuschlag i.H.v. 152,29€ sind an das Finanzamt zu zahlen.
Finanz. Auswirkung
