Beschlussvorlage - 31/BV/050/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Kalkulation der Preise für die Essenportionen von der Gemeindeküche in Altenhagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Susanne Schultz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Altenhagen
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Entscheidung
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21.06.2021
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Sachverhalt
Gemäß § 22 Abs. 3 Nr. 11 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 ist es Aufgabe der Gemeindevertretung allgemeine privatrechtliche Entgelte auf der Grundlage einer Kalkulation festzusetzen.
Die Küche Altenhagen beliefert mehrere Kindergärten, Schulen und private Kunden mit Mittagessen. Die Kitas in Altenhagen, Wildberg, Breesen und Sarow erhalten außerdem Frühstück, Vesper sowie Getränke von der Küche Altenhagen.
Die Gemeindeküche wird seit 2020 rückwirkend zum 01.01.2013 als Betrieb gewerblicher Art geführt. Diese Umstellung führte zur Steuerpflicht, durch die sich Mehrkosten für die Küche ergaben. Mit der Erhöhung der Preise soll die Gemeindeküche wirtschaftlicher handeln können und somit Arbeitsplätze sichern.
Die letzte Kalkulation des Essenpreises stammt aus dem Jahr 2019. Seitdem sind die Personal- und Sachkosten gestiegen, so dass es erforderlich war, eine neue Kalkulation aufzustellen.
Die Kosten wurden anhand des Durchschnittes der Haushaltsjahre 2018 bis 2020 sowie unter der Einbeziehung von Preissteigerungen ermittelt. Für die Berechnung der Anzahl der Portionen wurde ebenfalls der Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2020 herangezogen, da die aktuellen Zahlen aufgrund der Corona Pandemie nicht aussagekräftig sind.
In der Gegenüberstellung ergeben sich folgende Preise:
seit dem 01.01.2020 neue Preise (gültig am Tag nach Bekanntmachung)
Frühstück 0,80 € Frühstück 0,80 €
Vesper 0,80 € Vesper 0,80 €
Mittag Kita 2,80 € Mittag Kita 2,95 €
Mittag Hort 3,10 € Mittag Hort 3,20 €
Mittag Gäste 4,20 € Mittag Gäste 4,90 €
Neu mit aufgenommen werden soll eine Getränkepauschale für die Kitas, welche eine Vollverpflegung durch die Küche Altenhagen erhalten.
Für die Kindertagesstätten ergibt sich eine Getränkepauschale i.H.v. 0,15 €, für die Horteinrichtungen 0,10 €.
Nach Beschluss der neuen Essenpreise durch die Gemeindevertretung sind die Verträge mit den jeweiligen Abnehmern anzupassen.
Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage beigefügte Kalkulation für die Kosten einer Essenportion von der Gemeindeküche Altenhagen sowie die neuen Entgelte wie folgt:
neue Preise
Frühstück 0,80 €
Vesper 0,80 €
Mittag Kita 2,95 €
Mittag Hort 3,20€
Mittag Gäste 4,90 €
Getränkepauschale Kita 0,15 €
Getränkepauschale Hort 0,10 €
Die neuen Entgelte werden am Tag nach ihrer Bekanntmachung gültig.
Der Bürgermeister der Gemeinde Altenhagen wird ermächtigt, die entsprechenden Versorgungsverträge mit den einzelnen Vertragspartnern abzuschließen.
Finanz. Auswirkung
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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137,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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304,8 kB
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