Beschlussvorlage - 31/BV/040/2020-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die zugrundeliegende Rechtsnorm für die Gebührenerhebung ist die:

 

"Satzung für die Friedhöfe der Gemeinde Altenhagen in Philippshof und Neuenhagen" vom 10.04.2014 i.V.m. der "Gebührensatzung für die Friedhöfe der Gemeinde Altenhagen in Philippshof und Neuenhagen" vom 10.04.2014.

 

Aufgrund der über 6 Jahre alten Gebührensatzung, war es notwendig, eine neue Kalkulation der Gebühren zu erstellen.

Die neue Gebührensatzung soll am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft treten.

 

Kalkuliert wurde nach dem Kölner Modell, welches als Berechnungsgrundlage empfohlen wird.

Die Kalkulation erfolgte nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Hierfür wurden im Rahmen der Kalkulation sämtliche Kosten auf ihre Betriebsbedingtheit, Angemessenheit und Regelmäßigkeit geprüft. Hierzu zählen insbesondere: Personalkosten, Sachkosten sowie Abschreibungen und kalkulatorische Zinskosten.

 

Folgende relevante Bestandteile wurden für die Kalkulation bestimmt:

 

1. Für die Prognose der Daten für die Jahre 2021-2022 wurde zumeist ein Mittelwert aus den Jahren 2018-2020 herangezogen.

 2. Aufgrund der ab 2023 anstehenden Bewertung kommunaler Leistungen hinsichtlich ihrer Umsatzsteuerpflicht wurde der Kalkulationszeitraum auf 2021 bis 2022 festgelegt. Die jetzige Mischkalkulation wurde somit mit Brutto-Werten berechnet.

 

Bei der Flächenberechnung wurde das Urteil GK 77/1996 vom OVG Schleswig-Holstein berücksichtigt.

 

 

Die nicht ansatzfähigen Kosten wegen Überkapazität (58,95 %) belaufen sich auf 6.782,03 € und müssen von der Gemeinde getragen werden.

 

Nachfolgend ergeben sich die neuen Gebühren:

 

 

 

Ein Grund für die höheren Gebühren sind die Abschreibungs- und Zinsaufwendungen, die in der aktuellen Kalkulation höher ausfallen als in der vorherigen. Außerdem sind die Betriebs- und Lohnkosten gestiegen. Der zuständige Gemeindearbeiter wurde mit einem Zeitanteil von 10 % (208 h/Jahr) bei der Berechnung berücksichtigt.

 

Die aktuelle Gebühr für die Benutzung der Feierhallen beträgt 33,23 €. Aufgrund der sehr verhaltenen Nutzung fällt die rechnerische Gebühr mit 806,20 € sehr hoch aus. Der Kostendeckungsgrad fällt dadurch sehr gering aus.

 

 

Unabhängig davon, kann die Gemeindevertretung eine geringere Gebühr beschließen. Als Richtwert könnte bspw. eine Gebühr von 50,00-100,00 € beschlossen werden.

 

Der Kalkulationsbericht ist als Anlage beigefügt. Um die Gebühr erheben zu können muss die Gebührensatzung für den Friedhof der Gemeinde Altenhagen geändert werden, diese ist ebenfalls als Anlage beigefügt.

 

Gemäß § 22 Abs. 3 Nr. 6 Kommunalverfassung M-V entscheidet die Gemeindevertretung über die Änderungen von Satzungen.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Altenhagen beschließt die Kalkulation für den Friedhof der Gemeinde Altenhagen sowie die Gebührensatzung in der vorliegenden Fassung. Die Gebührensatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Im Haushaltsjahr 2021:

 

   Nein

 

   Ja   

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

5.5.3.00.43250000

     5.5.3.00.43229000

Bezeichnung:

Grabnutzungsentgelte/Erträge

     Entgelte Sonstiges

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen: Mehrerträge/ Mehreinzahlungen 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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