Beschlussvorlage - 01/BV/308/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenplan und Stellenbesetzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
- Einreicher:
- Altentreptower Wählergemeinschaft/SPD
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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08.06.2021
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Sachverhalt
Auf der Sitzung des Hauptausschusses am 18.05.2021 übergab der Fraktionsvorsitzende der Altentreptower Wählergemeinschaft/SPD dem Bürgermeister nachfolgenden Antrag:
„Zur temporären Reduzierung der Personalausgaben sind zukünftige Einstellungen bis zum 31.12.2023 zu unterlassen. In dieser Zeit wird eine Überprüfung der organisatorischen Abläufe erfolgen und ein Personalentwicklungskonzept erstellt. Die gewonnenen Erkenntnisse werden bei der Besetzung vorhandener
Stellen, aber auch bei neu einzurichtenden Stellen, Anwendung finden. Falls eine Nachbesetzung, anhand des vorhandenen Stellenplanes, in der Zwischenzeit erforderlich sein sollte, entscheidet die Stadtvertretung hierüber gesondert. Ein Bestandteil der Haushaltskonsolidierung gemäß dem Erlass des Innenministerium M-V vom 30.06.2003 „Hinweise zur Haushaltskonsolidierung" ist ein Personalentwicklungskonzept.
Dieses ist so zu erstellen, dass es sowohl den Konsolidierungsansprüchen als auch der Mitarbeiterentwicklung Rechnung trägt.
Zukünftige Ausschreibungsverfahren: Freie und besetzbare Stellen werden im Rahmen des internen Stellenausschreibungsverfahren veröffentlich, sofern Bewerbungen von geeigneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu erwarten sind. Ggf. erfolgt die externe Stellenausschreibung im Anschluss an ein ergebnisloses internes Ausschreibungsverfahren. Die externe Stellenausschreibung erfolgt durch Veröffentlichung im Amtskurier, regionaler Presse und im Internet. Grundsätzlich betragen die Bewerbungsfristen der internen Ausschreibung und externen Ausschreibung jeweils vier Wochen. Bei Bedarf können Bewerbungsfristen im
Einvernehmen mit der Kommunalvertretung verkürzt werden.“
Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 Kommunalverfassung M-V hat jeder Stadtvertreter/jede Fraktion die Möglichkeit der Aufnahme einer Angelegenheit auf die Tagesordnung zu beantragen. Der Antrag wurde form- und fristgerecht eingereicht.
Die Stadtvertretung entscheidet, ob dem Antrag stattgegeben bzw. in geänderter Form stattgegeben wird bzw. ob eine Verweisung in die Fachausschüsse erfolgen soll.
Hinweis Haushaltskonsolidierung
Gemäß § 31 Abs. 2 Satz 2 müssen Anträge, durch die der Stadt Mehraufwendungen entstehen bestimmen, wie die zur Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind, insbesondere auch im Hinblick auf die Umsetzung des Haushaltsicherungskonzeptes.
Planmäßig stehen keine finanziellen Mittel im Haushaltsjahr 2021 zur Verfügung. Dies widerspricht dem Haushaltssicherungskonzept, da Mehraufwendungen entstehen.
kommunalrechtliche Würdigung
Der Stellenplan ist die fortgeschriebene Aufstellung und Zusammenfassung von Arbeitsstellen in der Verwaltung.
Gesamtzahl der Stellen werden gemäß § 45 Abs. 3 KV mit der Haushaltssatzung festgeschrieben, d. h. diese Gesamtzahl bildet die Höchstgrenze für die Anzahl der Stellen, die im Haushaltsjahr besetzt werden dürfen (eingestellt).
Änderungen, insbesondere Stellenverschiebungen und andere Aufgabenzuweisungen innerhalb des bestehenden Stellenplanes und daraus folgende Stellenausschreibungen ohne Überschreitung des gesetzten Gesamtrahmens bedürfen keines Beschlusses der Stadtvertretung, da die Regelung der inneren Organisation nach § 38 Abs. 7 KV Aufgabe des Bürgermeisters ist.
Sollte der Antrag AT WLG aufrechterhalten und ein Beschluss in der Stadtvertretung gefasst werden, verstößt der Beschluss gegen geltendes Recht und der Bürgermeister muss entsprechend § 33 KV Widerspruch einlegen
Des Weiteren hat die Stadt Altentreptow die Führung der Verwaltungsgeschäfte für 19 amtsangehörige Gemeinden übernommen, d. h. sie ist für die sachgerechte Erledigung (Vorbereitung- und Ausführung aller Beschlüsse) sowie für die lfd. Verwaltung aller amtsangehörigen Gemeinden zuständig.
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung beschließt mit sofortiger Wirkung und bis zum 31.12.2023 werden in der Kernverwaltung und den nachgeordneten Einrichtungen keine Einstellungen von Mitarbeiter(innen) vorgenommen. Umstrukturierungen sind hausintern vorzunehmen. In begründeten Ausnahmefällen obliegt es der Stadtvertretung eine abweichende Entscheidung zu treffen. Dieses trifft z.Zt. für den Klimamanager(in) zu.
Andere laufende Stellenausschreibungen sind umgehend aufzuheben!
Es ist der Stadtvertretung ein Personalentwicklungskonzept bis zum 31.12.2021 vorzulegen.
Finanz. Auswirkung
im lfd. Haushaltsjahr: |
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in Folgejahren: |
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ja |
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einmalig |
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Finanzielle Mittel stehen: |
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planmäßig zur Verfügung unter : |
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nicht zur Verfügung |
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(Deckungsvorschlag) |
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Produktsachkonto: |
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Bezeichnung: |
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Deckungsmittel stehen nicht zur |
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Verfügung |
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Haushaltsmittel: |
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bisher angeordnete |
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Mittel: |
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Maßnahmesumme: |
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Maßnahmesumme: |
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noch verfügbar: |
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noch verfügbar: |
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Erläuterungen:
Aufwendungen für Personalentwicklungskonzept müssen aufgrund der Vergabevorschriften über eine Ausschreibung ermittelt werden (ca. 35.000 EUR bis 50.000 EUR). |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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642,7 kB
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