Beschlussvorlage - 01/BV/307/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Vereinbarung zur Übernahme des Kofinanzierungsanteils
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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08.06.2021
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Sachverhalt
Die AWO Sozialdienste gGmbH hat einen Antrag zur Förderung der nachhaltigen ländlichen Entwicklung, Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen und Rekultivierung von Deponien (LEFDRL M-V) gestellt. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und ist im Bereich der Jugend- und Altenhilfe sowie der Wohlfahrtspflege tätig.
Die AWO beabsichtigt auf dem Grundstück am Amtshof 1 in 17087 Altentreptow eine Kita zu errichten. Hierfür wurde der Förderantrag gestellt. Die Zuwendung beträgt 75 %, so dass 25 % des jeweiligen Zuwendungsbetrages als sogenannte nationale Kofinanzierung verbleiben. Bei Vorhaben privater Träger wird die Kofinanzierung durch das Land getragen, soweit nicht eine Kommune oder Kirche den Anteil der nationalen Kofinanzierung trägt; Landesmittel stehen nur in begrenzter Höhe zur Verfügung. Bei Vorhaben privater Träger ist es erforderlich, dass vor Gewährung einer Zuwendung für diese Vorhaben die Übernahme des Kofinanzierungsanteils schriftlich durch die Kommune erklärt wird.
Dieser beträgt 25 % und beläuft sich nach derzeitigen Kosten- und Finanzierungsplan für die Maßnahme auf 657.852,02 EUR.
Die Stadt Altentreptow hat eine gefährdete dauernde Leistungsfähigkeit und kann aufgrund dessen den erforderlichen Kofinanzierungsanteil nicht aufbringen. In einer entsprechenden Vereinbarung soll sich die Tochtergesellschaft, die AWO Service und zu Tisch gGmbH, verpflichten, für die Stadt den erforderlichen Kofinanzierungsanteil für die o. g. Maßnahme aus eigenen Mitteln zu tragen und diese der Stadt für die Auszahlung an das Landesförderinstitut M-V zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug gibt die Gemeinde, entsprechend der LEFD Richtlinie M-V, die notwendige Erklärung zur Übernahme des nationalen Kofinanzierungsanteils ab.
Der Bürgermeister wird durch die Stadtvertretung bevollmächtigt, die Vereinbarung abzuschließen und die Kofinanzierungserklärung zu unterzeichnen.
Die Entscheidung obliegt gemäß § 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V der Stadtvertretung.
Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung beschließt mit der AWO Service und zu Tisch gGmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Schmidt eine Vereinbarung zur Übernahme des nationalen Kofinanzierungsanteils nach der LEFDRL M-V für das Vorhaben „Neubau Kita am Amtshof“ in 17087 Altentreptow abzuschließen.
Finanz. Auswirkung
im lfd. Haushaltsjahr: |
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in Folgejahren: |
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(Deckungsvorschlag) |
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Produktsachkonto: |
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Bezeichnung: |
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Verfügung |
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Haushaltsmittel: |
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bisher angeordnete |
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Mittel: |
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Maßnahmesumme: |
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noch verfügbar: |
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Erläuterungen: |
