Beschlussvorlage - 01/BV/274/2021-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 18.05.2021 hat die Fraktion der Wählergemeinschaft/SPD nachfolgenden Änderungsantrag zum Antrag 01/BV/274/2021 beim Vorsitzenden des Hauptausschusses eingereicht:

 

„Mit der Vorlage 01/13V/275/2021 sind nun alle eingegangen Fördermittelanträge 2021 durch die Verwaltung den Gremien vorgelegt worden. Aufgrund der Pandemie ist die Trainingssituation für Kinder und Jugendlichen in den Vereinen besonders schwierig. Aus diesem Grunde wollen wir die Sportvereinen und den Jugendfeuerwehrsport als Stadt mit einem Zuschuss unterstützen. Der Zuschuss soll sich anhand der Größe der Jugendgruppe orientieren. Hierzu sollen die Kosten i.H. von ca. 5000 - 6000 € aus dem laufenden Haushalt zur Verfügung gestellt werden. Die Mehrkosten werden wie folgt gedeckt:

Produkt Klosterberg 5.5.1.01

Sachverständigenkosten max. 6000 €.“

 

Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat jeder Stadtvertreter die Möglichkeit die Aufnahme einer Angelegenheit auf die Tagesordnung zu beantragen. Der Antrag wurde form- und fristgerecht eingereicht. Die Stadtvertretung entscheidet, ob dem Antrag stattgegeben bzw. in geänderter Form stattgegeben werden oder eine Verweisung in die Fachausschüsse erfolgen soll.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

Hinweis Haushaltssicherungskonzept

Gemäß § 31 Abs. 2 Satz 2 KV M-V müssen Anträge, die zu einer finanziellen Belastung führen können, mit einem Vorschlag zur Finanzierung verbunden sein. Nochmals gesteigerte Anforderungen stellen die Sätze 3 und 4 § 31 Abs. 2 an Beschlussvorlagen, solange ein Haushaltssicherungskonzept besteht.

 

Ein Finanzierungsvorschlag wurde mit dem Antrag eingebracht.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beauftragt die Verwaltung, allen Sportvereinen, sowie dem Jugendfeuerwehrsport einen einmaligen Zuschuss aufgrund der schwierigen Trainingsbedingungen, aufgrund der Pandemie, für Kinder — und Jugendarbeit im Jahre 2021 auszureichen.

 

Zuschuss bis 50 Kinder und Jugendliche          500,00 €

Zuschuss ab 51 Kinder und Jugendliche          1000,00 €

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 2021

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 x

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 x

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 5.5.1.01.56250000

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 Sachverständigen u.ä. Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 20.000 EUR

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 920,00 EUR (Antrag WLG/SPD)

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 6.000 EUR

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 13.080 EUR

Erläuterungen:   

 

 

 

 

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Anlagen

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