Beschlussvorlage - 01/BV/299/2021

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Der Fraktionsvorsitzende der Altentreptower Wählergemeinschaft/SPD hat am 05.05.2021 dem Bürgermeister der Stadt Altentreptow nachfolgenden Antrag für die Sitzung der Stadtvertretung übergeben:

 

„Die Hauptsatzung wird im § 6 Ausschüsse um den Punkt

 

d.) Liegenschafts- und Vergabeausschuss

 

ergänzt, zu seinem Aufgabengebiet zählen zukünftig die folgenden aufgaben

 

  • Vergabe von Grundstücken und Immobilien,
  • Aufträge nach VOB, VOL,VOF und HOAI

 

Die Sitzungen der Ausschüsse nach Abs. 2. – a.), b.) und c.) sind öffentlich. § 4  Abs. 2 gilt entsprechend.

 

Die Sitzungen des Liegenschafts- und Vergabeausschuss nach Abs. 2 d.) sind nicht öffentlich und vorberatend.

 

Aufgrund von Erfahrungen der bisherigen Verfahrensweise, sehen wir es als erforderlich an, zukünftig einen Liegenschafts- und Vergabeausschuss zu besetzen.“

 

Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 Kommunalverfassung M-V hat jeder Stadtvertreter/jede Fraktion die Möglichkeit der Aufnahme einer Angelegenheit auf die Tagesordnung zu beantragen. Der Antrag wurde form- und fristgerecht eingereicht.

 

Die Stadtvertretung entscheidet, ob dem Antrag stattgegeben bzw. in geänderter Form stattgegeben wird bzw. ob eine Verweisung in die Fachausschüsse erfolgen soll.

 

Hinweis Haushaltskonsolidierung

 

Gemäß § 31 Abs. 2 Satz 2 müssen Anträge durch die der Stadt  Mehraufwendungen entstehen bestimmen, wie die zur Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind, insbesondere auch im Hinblick auf die Umsetzung des Haushaltsicherungskonzeptes.

 

Für die Mitglieder des Ausschusses sind je nach Anzahl der Sitzungen Sitzungsgelder entsprechend der Regelung in der Hauptsatzung zu zahlen. Der Ausschussvorsitzende erhält eine Entschädigung.

 

 (Beispiel:  4 Sitzungen a 7 Mitglieder  = 4 Sitzungen x 30 EUR  x 6 Mitglieder =  720 EUR + 1 Vors.  4 Sitzungen x 50 EUR 0 200 EUR ergeben insgesamt 920 EUR).

 

Planmäßig stehen keine finanziellen Mittel im Haushaltsjahr 2021 zur Verfügung. Dies widerspricht dem Haushaltssicherungskonzept, da Mehraufwendungen entstehen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Altentreptow vom 11.01.2021.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 2021

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 x

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:   

 

Für die Mehraufwendungen wurde kein Deckungsvorschlag unterbreitet.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...