Beschlussvorlage - 01/BV/297/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Altentreptow wurde bereits durch die Stadtvertretung am 23.02.2021 beschlossen und gemäß § 5 der Kommunalverfassung M-V der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte angezeigt.

Gegen diese Gebührensatzung wurde erneut eine Rechtsverletzung durch die uRAB geltend gemacht, da durch die Stadtvertretung nur die Änderung des § 5 Nr. 2 zur Gebühr des Kinderwahlgrabes beschlossen wurde. Es fehlt die endgültige Beschlussfassung zur gesamten überarbeiteten Friedhofsgebührensatzung.

Gemäß § 22 Kommunalverfassung M-V entscheidet die Stadtvertretung über den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen.  

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Altentreptow in der beigefügten Fassung. Die Gebührensatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

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Anlagen

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