Beschlussvorlage - 08/BV/040/2021-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung Haushaltsicherungskonzept 2015 - 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Golchen
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Entscheidung
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17.05.2021
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Sachverhalt
Die Beschlussvorlage wird aufgrund des Widerspruches des leitenden Verwaltungsbeamten erneut zur Entscheidung vorgelegt. Die Mitglieder der Gemeindevertretung haben zusammen mit der Verwaltung die einzelnen Maßnahmen des HSK diskutiert und die weitere Vorgehensweise abgestimmt. Das Haushaltssicherungskonzept wurde überarbeitet.
In der rechtsaufsichtlichen Entscheidung zur Haushaltssatzung für das Haushaltjahr 2020 der Gemeinde Golchen vom 01. Juli 2020 wurde angeordnet, dass die Fortschreibung des Haushaltsicherungskonzeptes vom 17. Februar 2020 nachgebessert werden muss.
In der rechtsaufsichtlichen Entscheidung wurde ausgeführt, dass eine Überarbeitung im Bereich der Analyse der Ursachen für den fehlenden Haushaltsaugleich, den Umsetzungsstand der Maßnahmen sowie der Festlegung von neuen Konsolidierungsmaßnahmen und der Angabe eines Konsolidierungszeitraumes erfolgen muss.
Durch die Analyse im HSK wird deutlich, dass bis 2017 eine stetige Unterdeckung vorhanden war. Die Erträge decken nicht die Aufwendungen. Ab dem Haushaltsjahr 2018 wird durch eine Erhöhung der Erträge das jährliche Defizit gesenkt. Im Finanzplanzeitraum steigt das Defizit jedoch wieder an. Die Unterdeckung bewegt sich durchschnittlich um die 30.000 EUR jährlich.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Steuereinzahlungen und die Schlüsselzuweisungen ausreichend sind, um die Kreis- und Amtsumlage sowie die Auszahlungen für die Pflichtaufgaben zu finanzieren. Alle weiteren Auszahlungen für bspw. den Gemeindearbeiter, das Gemeindehaus, für Energie u. s. w. werden über die verbleibenden Einzahlungen aus Miete, Zinsen, Konzessionen finanziert. Dass dies nicht ausreichend ist, zeigt schon der negative jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung (Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen) mit -24.305 €. Weiterhin ist die planmäßige Tilgung von Krediten i. H. v. 4.275 € auch noch nicht erfolgt. Die Tilgung der Kredite wird über die Aufnahme von Kassenkrediten finanziert. Um es deutlich klarzustellen, die Gemeinde zahlt einen Kredit ab, indem sie einen anderen dafür aufnimmt.
Nach dem Schreiben vom 09.11.2020 gewährt das Ministerium für Inneres und Europa M-V der Gemeinde eine Sonder- und Ergänzungszuweisung für das Haushaltsjahr 2019 gem. § 27 Absatz 2 FAG M-V. Die Sonderzuweisung wird i. H. v. 60.506,42 € zum Ausgleich des im Haushaltsjahr 2019 ausgewiesenen negativen jahresbezogenen Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen gewährt. Die Ergänzungszuweisung beträgt 20 % des zu Beginn des Haushaltsjahres 2019 noch bestehenden negativen Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen i. H. v. 164.602,64 €, also 32.920,53 € über 5 Jahre verteilt. (in Summe 225.109,06 €). D. h. die Gemeinde erhält in 2020 insgesamt 93.426,95 € und in den nächsten 4 Jahren jeweils 32.920,53 €.
Um den Ausgleich im Finanzhaushalt zu erzielen, muss die Gemeinde ab 2022 einen positiven jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich der Auszahlungen für Tilgungsleistungen anstreben.
In gleicher Höhe wie der Finanzhaushalt wird auch der Ergebnishaushalt in den nächsten 5 Jahren um 225.109,06 € über zusätzliche Erträge aus der Sonder- und Ergänzungszuweisung entlastet.
Für den Ergebnishaushalt würde dies bedeuten, in den nächsten 5 Jahren ein positives Jahresergebnis von 38.885 € (zum Plan 2021) bzw. 29.244 € (zum vorläufigen Ergebnis 2020) jährlich zu erwirtschafteten.
Für den Finanzhaushalt würde dies bedeuten, in den nächsten 5 Jahren ein positives Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Auszahlungen für Tilgungen zu erwirtschaften.
Die Verwaltung hat aufgrund einer umfassenden Analyse Vorschläge für die Haushaltskonsolidierung unterbreitet, weitere Vorschläge wurden von der Gemeindevertretung eingebracht..
Um die hohen Sonder- und Ergänzungszuweisungen des Landes M-V zum Abbau der negativen Vorträge weiter zu erhalten, muss die Gemeinde nachweisen, dass die Gemeinde zukünftig in der Lage ist, den Haushaltausgleich aus eigener Kraft herzustellen. Dies muss mit entsprechenden Zahlen belegt werden. Mit der Haushaltssatzung 2021 ist der unteren Rechtsaufsichtsbehörde die beschlossene und mit messbaren Maßnahmen untersetzte Fortschreibung des Haushaltsicherungskonzeptes vorzulegen.
Für die Entscheidung ist gemäß § 22 KV M-V die Gemeindevertretung zuständig.
Hinweis der Verwaltung
Sollte die Gemeindevertretung entscheiden, die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht umzusetzen, sind Maßnahmen zu benennen, durch die die fehlenden finanziellen Mittel kompensiert werden können.
Der ehrenamtliche Bürgermeister der Gemeinde hat Beschlüssen der Gemeindevertretung zu widersprechen, wenn geltendes Recht verletzt wird. Dies ist der Fall, wenn kein gesetzeskonformes Haushaltssicherungskonzept (Kommunalverfassung M-V und Gemeindehaushaltsverordnung M-V) beschlossen wird.
Dieses Recht obliegt ebenfalls dem leitenden Verwaltungsbeamten.
Des Weiteren wird die uRAB den Haushalt 2021 nicht genehmigen, wenn kein beschlossenes Haushaltssicherungskonzept vorgelegt wird, d.h. die Gemeinde kann ihre geplanten Maßnahmen 2021 ff. nicht umsetzen.
Finanz. Auswirkung
im lfd. Haushaltsjahr: |
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in Folgejahren: |
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(Deckungsvorschlag) |
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Produktsachkonto: |
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Bezeichnung: |
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Haushaltsmittel: |
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bisher angeordnete |
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Mittel: |
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Maßnahmesumme: |
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Maßnahmesumme: |
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noch verfügbar: |
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noch verfügbar: |
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Erläuterungen:
auf die Haushaltsplanung 2021 ff |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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728,5 kB
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