Beschlussvorlage - 08/BV/057/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Golchen weist eine weggefallene dauernde Leistungsfähigkeit auf und befindet sich somit in der Haushaltskonsolidierung.

Die zurzeit gültige Hundesteuersatzung ist aus dem Jahr 2018. Aufgrund der Änderung von Rechtsgrundlagen und der Tatsache, dass die Gemeinde Mehrerträge/-einzahlungen zur Verbesserung der Haushaltslage erzielen muss, macht sich eine Überarbeitung der Satzung erforderlich. Bei der Berechnung der Steuersätze wurde der maximale Satz der amtsangehörigen Gemeinden (ohne die Stadt Altentreptow) berücksichtigt.

 

Im § 4 der neuen Satzung werden die Steuersätze wie folgt festgesetzt:

  1. Hund von    30,00 €  auf    45,00 €
  2. Hund von   55,00 €  auf   70,00 €
  3. Hund von   70,00 € auf   90,00 €                   für jeden weiteren Hund                                                        150,00 €

 

Gemäß $§ 22 KV M-V  entscheidet die Gemeindevertretung über den Erlass von Satzungen. Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Golchen beschließt die Hundesteuersatzung mit Wirkung ab dem 01.01.2021.

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 2021

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 6.1.1.00.40320000/6.1.1.00.60320000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Sonstige Gemeindesteuern (Hundesteuer)

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 2.400,00 €

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 2.567,92 €

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

1.080.00 € 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

+ 1.247,92 € 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen: Durch die Anpassung der Hundesteuer kann die Gemeinde jährlich ca. 1.080 € höhere Erträge und Einzahlungen als mit der alten Satzung erzielen. Bei den angegebenen Haushaltsmitteln ist die Anpassung der Hundesteuer noch nicht berücksichtigt.

 

 

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Anlagen

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