Beschlussvorlage - 08/BV/055/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Als Maßgabe der Haushaltskonsolidierung werden die Aufwandsentschädigungen des Bürgermeisters und dessen 1. Stellvertreter ab dem 01.06.2021 gesenkt. Daraus ergeben sich folgende Änderungen:

 

 unter § 7 Absatz  1 der Hauptsatzung

„Der Bürgermeister erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von 600 Euro.“

 

unter § 7 Absatz 2 der Hauptsatzung

 

„Die erste stellvertretende Person des ehrenamtlichen Bürgermeisters erhält monatlich 70 EUR …

 

Die Änderungen der Hauptsatzung treten mit dem 01.06.2021 in Kraft.

 

Gemäß § 22 i.V.m. § 5 Kommunalverfassung M-V sind Änderungen der Hauptsatzung durch die Gemeindevertretung zu beschließen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Golchen.

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

Einsparung von 170 € im Monat fortlaufend

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

1.1.1.04.50110000

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

Aufwandsentschädigung

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 10.920 €

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 3.800 €

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

7.120 € 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:  Die Umsetzung dieser Maßnahme wurde bei der Haushaltsplanung 2021 bisher noch nicht berücksichtigt, ist aber im Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde enthalten und führt unterjährig zu Minderaufwendungen in Höhe von 1.190 € und ab 2022 zu Einsparungen in Höhe von jährlich 2.040.€.

 

 

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Anlagen

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