Beschlussvorlage - 08/BV/052/2021
Grunddaten
- Betreff:
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Widerspruch des leitenden Verwaltungsbeamten vom 12.04.2021 gegen den Beschluss der Gemeindevertretung vom 31.03.2021 zur
Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2015 – 2023
Beschluss 08/BV/040/2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Golchen
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Entscheidung
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17.05.2021
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Sachverhalt
Gegen den Beschluss der Gemeindevertretung Golchen vom 31.03.2021 zur Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2015 – 2023 (Beschluss 08/BV/040/2021) hat der leitende Verwaltungsbeamte, Herr Bartl, am 12.04.2021 Widerspruch eingelegt.
Der Widerspruch ist als Anlage beigefügt.
Der Widerspruch löst die Pflicht der Gemeindevertretung aus, sich in der nächsten Sitzung erneut mit der Angelegenheit zu befassen und neu über sie zu beschließen. In der Zwischenzeit entfaltet der Widerspruch aufschiebende Wirkung. Hilft die Gemeinde-vertretung dem Widerspruch nicht ab und bestätigt ihre Entscheidung, so hat der Bürgermeister den Beschluss zu beanstanden und die Beanstandung der Rechtsaufsichtsbehörde des LK MSE anzuzeigen.
Rechtliche Würdigung
Der Ergebnishaushalt der Gemeinde Golchen weist in allen Jahren einen Fehlbetrag aus. Der Haushaltsausgleich kann voraussichtlich bis 2023 nicht erzielt werden. Der Finanzhaushalt der Gemeinde Golchen weist im Haushaltsjahr 2021 unter Berücksichtigung von vorzutragenden Beträgen einen Fehlbetrag von -356.279 € aus. Bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes entstehen voraussichtlich auch weiterhin negative Ergebnisse zwischen den laufenden Ein- und Auszahlungen.
Der Haushaltsausgleich im Ergebnis- und Finanzhaushalt kann gemäß § 43 Abs. 6 Kommunalverfassung M-V nicht erreicht werden. Anhand der Kriterien ist die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde Golchen als "weggefallen“ eingestuft worden. Die Gemeinde ist bei einer weggefallenen dauernden Leistungsfähigkeit verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Sicherung der Wiederherstellung der gesicherten dauernden Leistungsfähigkeit erforderlich sind.
Dieser Pflicht ist die Gemeindevertretung mit der abweichenden Beschlussfassung zur Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 20215-2023 nicht nachgekommen.
Gemäß § 33 KV M-V hat der Bürgermeister bei Rechtswidrigkeit von Beschlüssen kein Ermessen. Es obliegt seiner Dienstpflicht, Widerspruch einzulegen. Gibt die Gemeindevertretung dem Widerspruch statt, ist eine erneute Sachentscheidung zu treffen. Eine erneute Sachentscheidung entfällt, wenn die Gemeindevertretung den Widerspruch zurückweist. Dann wiederholt sich das Verfahren und der leitende Verwaltungsbeamte muss den Beschluss beanstanden (Beanstandungsverfügung). Die Beanstandungsverfügung ist der uRAB anzuzeigen, damit diese die Möglichkeit zur Prüfung, Beratung des Bürgermeisters/GV und ggf. auch zur Anwendung rechtsaufsichtlicher Mittel erhält.
Die Beanstandung hat ebenfalls aufschiebende Wirkung. Der Beschluss darf nicht umgesetzt werden. Für die Entscheidung ist gemäß § 22 KV M-V die Gemeindevertretung zuständig.
Der Bürgermeister Herr Fuchs und sein erster Stellvertreter haben am 13.04.2021 mit der Verwaltung den Sachverhalt im Einzelnen besprochen und das weitere Vorgehen abgestimmt.
Am 22.04.2021 wurde zusammen mit allen Gemeindevertretern und den zuständigen Mitarbeitern der Verwaltung eine gemeinsame Arbeitsberatung zur Haushaltskonsolidierung durchgeführt. Einzelne Sachverhalte, Verträge sowie das „Für und Wieder“ von einzelnen Ertragserhöhungen/Aufwandsenkungen wurde besprochen und diskutiert.
Aufgrund der konstruktiven Zusammenarbeit aller Gemeindevertreter wurde ein gemeinsamer Konsens gefunden. Das überarbeitet Haushaltssicherungskonzept wird erneut zur Sachentscheidung vorgelegt.
Finanz. Auswirkung
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(Deckungsvorschlag) |
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Produktsachkonto: |
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Bezeichnung: |
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Haushaltsmittel: |
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bisher angeordnete |
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Mittel: |
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Maßnahmesumme: |
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Maßnahmesumme: |
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noch verfügbar: |
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Erläuterungen:
siehe Haushaltssicherungskonzept
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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