Beschlussvorlage - 08/BV/052/2021

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Gegen den Beschluss der Gemeindevertretung Golchen vom 31.03.2021 zur Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2015 – 2023  (Beschluss 08/BV/040/2021) hat der leitende Verwaltungsbeamte, Herr Bartl, am 12.04.2021 Widerspruch eingelegt.

 

Der Widerspruch ist als Anlage beigefügt.

 

Der Widerspruch löst die Pflicht der Gemeindevertretung aus, sich in der nächsten Sitzung erneut mit der Angelegenheit zu befassen und neu über sie zu beschließen. In der Zwischenzeit entfaltet der Widerspruch aufschiebende Wirkung. Hilft die  Gemeinde-vertretung dem Widerspruch nicht ab und bestätigt ihre Entscheidung, so hat der Bürgermeister den Beschluss zu beanstanden und die Beanstandung der  Rechtsaufsichtsbehörde des LK MSE anzuzeigen.

 

Rechtliche Würdigung

 

Der Ergebnishaushalt der Gemeinde Golchen weist in allen Jahren einen  Fehlbetrag aus. Der Haushaltsausgleich kann voraussichtlich bis 2023 nicht erzielt werden. Der Finanzhaushalt der Gemeinde Golchen weist im Haushaltsjahr 2021 unter  Berücksichtigung von vorzutragenden Beträgen einen Fehlbetrag von -356.279 € aus. Bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes entstehen voraussichtlich  auch weiterhin negative Ergebnisse zwischen den laufenden Ein- und  Auszahlungen.
Der Haushaltsausgleich im Ergebnis- und Finanzhaushalt kann gemäß § 43  Abs. 6 Kommunalverfassung M-V nicht erreicht werden. Anhand der Kriterien ist die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde Golchen als "weggefallen“ eingestuft worden. Die Gemeinde ist bei einer weggefallenen dauernden Leistungsfähigkeit verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Sicherung der Wiederherstellung der gesicherten dauernden Leistungsfähigkeit erforderlich  sind.

 

Dieser Pflicht ist die Gemeindevertretung mit der abweichenden Beschlussfassung  zur Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 20215-2023 nicht nachgekommen.

 

 

Gemäß § 33 KV M-V hat der Bürgermeister  bei Rechtswidrigkeit von Beschlüssen kein Ermessen. Es obliegt seiner Dienstpflicht, Widerspruch einzulegen. Gibt die Gemeindevertretung dem Widerspruch statt, ist eine erneute Sachentscheidung zu treffen. Eine erneute Sachentscheidung entfällt, wenn die Gemeindevertretung den Widerspruch  zurückweist. Dann wiederholt sich das Verfahren und  der leitende Verwaltungsbeamte muss den Beschluss beanstanden (Beanstandungsverfügung). Die Beanstandungsverfügung ist der uRAB anzuzeigen, damit diese die Möglichkeit zur Prüfung, Beratung des Bürgermeisters/GV und ggf. auch zur Anwendung rechtsaufsichtlicher Mittel erhält.

 

Die Beanstandung hat ebenfalls aufschiebende Wirkung. Der Beschluss darf nicht umgesetzt werden. Für die Entscheidung ist gemäß § 22 KV M-V die Gemeindevertretung zuständig.

 

Der Bürgermeister Herr Fuchs und sein erster Stellvertreter haben am 13.04.2021 mit der Verwaltung den Sachverhalt im Einzelnen besprochen und das weitere Vorgehen abgestimmt.

 

Am 22.04.2021 wurde zusammen mit allen Gemeindevertretern und den zuständigen Mitarbeitern der Verwaltung eine gemeinsame Arbeitsberatung zur Haushaltskonsolidierung durchgeführt. Einzelne Sachverhalte, Verträge sowie das „Für und Wieder“ von einzelnen Ertragserhöhungen/Aufwandsenkungen wurde besprochen und diskutiert.

 

Aufgrund der konstruktiven Zusammenarbeit aller Gemeindevertreter wurde ein gemeinsamer Konsens gefunden. Das überarbeitet Haushaltssicherungskonzept  wird erneut zur Sachentscheidung vorgelegt.

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Golchen gibt dem Widerspruch des leitenden Verwaltungsbeamten gegen den Beschluss der Gemeindevertretung Golchen vom 31.03.2021 zur Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2015 – 2023  (Beschluss 08/BV/040/2021) statt.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

siehe Haushaltssicherungskonzept

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...