Beschlussvorlage - 37/BV/083/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die aktuelle Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Wolde für den Ortsteil Wolde ist am 18.05.1999 in Kraft getreten. Der Kataster- und Gebäudebestand haben sich nachhaltig verändert. Des Weiteren sind im Zusammenhang mit der Abgrenzung des klarzustellenden Innenbereichs häufig bauakzessorisch wirkende Flächen nicht mitbetrachtet worden. Dies führt dazu, dass vermeintlich dem Innenbereich zuzuordnende Flächen in der Planzeichnung der Satzung als Außenbereich dargestellt werden. Durch die Änderung der Bestandssatzung wird die Innenbereichsgrenze angepasst. Die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen der Bestandssatzung schränken zusätzlich die Freiheiten der zukünftigen Bauherren ein. Auf den Ergänzungsflächen können beispielsweise keine Häuser mit einer Dachneigung mit weniger als 30° errichtet werden. Die Festsetzungen könnten mittels einer Satzungsänderung komplett entfernt werden.

 

Die Gemeinde Wolde befindet sich in der vorläufigen Haushaltsführung, da die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 noch nicht beschlossen ist. Der Auftrag darf demzufolge noch nicht ausgelöst werden. Die geschätzten Aufwendungen in Höhe von 9.500 EUR sind bei der Erstellung der Haushaltsplanung 2021 zu berücksichtigen.

 

Gemäß § 22 KV M-V entscheidet die Gemeindevertretung über alle wichtige Angelegen- heiten und überwacht deren Durchführung. Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

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Beschlussvorschlag

  1. Die Gemeinde Wolde wird das Verfahren zur 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Wolde für den Ortsteil Wolde einleiten.
  2. Es werden Angebote von Planungsbüros für die Erstellung der Verfahrensunterlagen eingeholt.
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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 2021

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 5.1.1.00.56250000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Sachverst., Gerichts- u.ä.Aufw

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 0

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 0

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 Ca. 7.200 € + eventuelle Gutachten (2.300 €)

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 0

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

Eine beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 liegt noch nicht vor.

Das Verfahren könnte aufgrund des zeitlichen Aufwandes bis in das Haushaltsjahr 2022 andauern. Es liegen noch keine Angebote vor. Die finanziellen Aufwendungen sind bei der Erstellung der Haushaltsplanung 2021  zu berücksichtigen.

 

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Anlagen

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