Beschlussvorlage - 39/BV/057/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Der Jahresabschluss 2018 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, geprüft.

 

Für den Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Groß Teetzleben wurden folgende Werte festgestellt:

 

Ergebnisrechnung

in EUR

Zeile 28

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

152.941,08

 

Einstellung/Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage

0,00

Zeile 30

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage

0,00

Zeilen 32 und 33

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage

0,00

 

Weitere Rücklagen nach § 18 Abs. 1, 2, 3 und 5 GemHVO-Doppik M-V

0,00

Zeile 34

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12.

152.941,08

 

Vortrag aus Vorjahren

248.320,01

 

Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren

401.261,09

 

Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V

JA

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

10.500,00

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva 1.

Stand Eigenkapital zum 31.12.

1.513.718,47

 

 

 

 

Vor Veränderung der Rücklagen beträgt das Jahresergebnis 152.941,08 €. Das positive Ergebnis ist um 225.516,08 € besser ausgefallen als geplant. Dies ist hauptsächlich zurückzuführen auf Gewerbesteuer- und Grundsteuermehreinnahmen, höheren Mieterträgen sowie Zinserträge aus der Vollverzinsung Gewerbesteuer. Weiterhin erfolgten Einsparungen bei Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und den Personalaufwendungen. Einschließlich des positiven Ergebnisvortrages aus den Vorjahren ergibt sich insgesamt ein Jahresergebnis von 401.261,09 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung erreicht. Das Eigenkapital verbesserte sich aufgrund des Jahresüberschusses von 1.352.994,17 € auf 1.513.718,47 €. Die Bilanzsumme beträgt 2.388.140,50 €. Die Gemeinde ist nicht überschuldet.

 

 

Finanzrechnung

in EUR

Zeile 22

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung

77.449,78

Zeile 45

Planmäßige Tilgung

 

30.328,57

Zeile

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

47.121,21

 

Vortrag aus Vorjahren

195.522,37

 

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren

242.643,58

 

Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V

JA

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

9.477,67

 

 

 

 

Bilanz

 

Aktiva

2.2.6.1

Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

263.501,25

 

Veränderung der liquiden Mittel

-61.296,55

 

Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres

202.204.70

 

 

 

Passiva 4.2.1 und 4.10.2

Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres

383.326,68

103.967,51

 

Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein positives Ergebnis von 77.449,78 €. Davon werden die Kredite mit 30.328,57 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt ein positives Ergebnis von 242.643,58 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung erreicht.

In das Folgejahr werden Haushaltsermächtigungen i. H. v. 10.500,00 € für die Sanitärarbeiten am Sportlerheim und 9.477,67 € für die Feuerwehr zur Ersatzbeschaffung des Beleuchtungsmasts und der Elektroarbeiten an den neuen Garagen übertragen.

Die liquiden Mittel verringerten sich um 61.296,55 € auf insgesamt 202.204,70 €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 487.294,19 €. Zur Finanzierung der Eigenmittel für den Garagenneubau am Feuerwehrgerätehaus ist ein Kredit i. H. v. 50.765,00 € neu aufgenommen worden.

Wesentliche Zu- und Abgänge im Anlagevermögen, neben der planmäßigen Abschreibung, sind in folgenden Bilanzpositionen:

Pos. 1.2.3 Zugang i. H. v. 182.703,22 € für den Anbau der 4 Garagen am Feuerwehrgerätehaus, Die dafür geleisteten Anzahlungen auf Sachanlagen aus dem Vorjahr wurden umgebucht.

 Das Wohnhaus Dorfstr. 29 wurde veräußert.

Pos. 1.2.7 Rutschturm mit Dach und ein Balance-Balken

Pos. 1.2.8 Feuerwehr: Beleuchtungsmast, Sicherheitshandlampen, für den grünen Bereich 2 Motorsensen, fürs Dorfgemeinschaftshaus ein Waschautomat, Pavillon mit Seitenteilen

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Gemeinde Groß Teetzleben mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

Im lfd. Haushaltsjahr:

 

   Nein

 

   Ja   

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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