Beschlussvorlage - 01/BV/287/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des Beschlusses Nr. 01/BV/110/2020 – Bebauungsplan Nr. 32 der Stadt Altentreptow „Wohngebiet Teetzlebener Straße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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27.04.2021
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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18.05.2021
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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08.06.2021
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Sachverhalt
Die Stadtvertretung Altentreptow hat am 16.06.2020 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 32 der Stadt Altentreptow "Wohngebiet Teetzlebener Straße" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.
Begründet wird dies wie folgt:
„ Die Gemeinnützige Wohnungsunternehmen Altentreptow GmbH ist Eigentümerin der Objekte in der Diesterwegstraße 2 -6 (40 Wohneinheiten)) und in der Diesterwegstraße 7- 10 (32 Wohneinheiten).
An dem Gebäude in der Diesterwegstraße 7 – 10 führen wir aktuell umfangreiche Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen durch. Diese umfassen im Wesentlichen den Austausch sämtlicher Haustüren und Fenster, den Anbau von 22 Balkonen, die Renovierung der Treppenhäuser, Errichtung der FTTH – Infrastruktur zum Zwecke der Versorgung unserer Mieter mit „ schnellem Internet“ sowie eine Fassadensanierung. Den genannten Maßnahmen ist zu entnehmen, dass das Investitionsvolumen nicht unerheblich ist und sich selbstverständlich amortisieren soll. Wir haben uns aufgrund der Lage des Objektes und der Nachfrage bewusst für die Investitionen entschieden, weil durch diese eine nachhaltige Vermietung gesichert werden kann.
Der o. genannte Beschluss könnte dazu führen, dass eine mehrgeschossige Bebauung nahe des Objektes realisiert werden könnte. Das zu überplanende Gebiet ist höhergelegen als unser Grundstück, so dass diese Bebauung die Attraktivität und damit eine nachhaltige Vermietung und die Wirtschaftlichkeit der Investitionen gefährdet.“
Die Geschäftsführerin hat darum gebeten, den Antrag dem Bauausschuss und der Stadtvertretung zur Entscheidung vorzulegen.
Frau Tines steht dem Bauausschuss für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung.
Rechtliche Würdigung
Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes beginnt regelmäßig mit dem Aufstellungsbeschluss. Mit ihm bekundet die Stadt ihre Absicht, für den Planbereich ein Verfahren der Bebauungsplanung einzuleiten. Es ist die erste Stufe vom Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes. Der Aufstellungsbeschluss kann durch die Stadtvertretung jederzeit wieder aufgehoben werden.
Aufwendungen sind der Stadt bisher nicht entstanden. Planungsaufträge wurden bisher nicht ausgelöst. Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses ist öffentlich bekannt zu machen.
Für die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses ist gemäß § 22 Abs. 3 KV M-V die Stadtvertretung zuständig, da es sich hier um einen Satzungsbeschluss handelt.
Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V unterliegen, haben das eigenverantwortlich anzuzeigen.
Finanz. Auswirkung
im lfd. Haushaltsjahr: |
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in Folgejahren: |
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ja |
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jährlich wiederkehrend |
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Finanzielle Mittel stehen: |
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planmäßig zur Verfügung unter : |
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nicht zur Verfügung |
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(Deckungsvorschlag) |
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Produktsachkonto: |
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Produktsachkonto: |
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Bezeichnung: |
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Bezeichnung: |
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Deckungsmittel stehen nicht zur |
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Verfügung |
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Haushaltsmittel: |
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Haushaltsmittel: |
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bisher angeordnete |
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bisher angeordnete |
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Mittel: |
Mittel: |
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Maßnahmesumme: |
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Maßnahmesumme: |
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noch verfügbar: |
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noch verfügbar: |
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Erläuterungen: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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577,2 kB
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