Beschlussvorlage - 01/BV/278/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplans Nr. 30 der Stadt Altentreptow „Wohngebiet Torumfahrung“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
hier: Beratung und Beschluss über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) sowie Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Kevin Holz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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27.04.2021
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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18.05.2021
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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08.06.2021
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Sachverhalt
Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow hat in öffentlicher Sitzung am 08.09.2020 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 „Wohngebiet Torumfahrung“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Der Planentwurf nebst Begründung lag zuletzt in der Zeit vom 23.11.2020 bis 08.01.2021 zu jedermann Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amt Treptower Tollensewinkel, Bauamt, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow während der Dienstzeiten öffentlich aus. Darüber hinaus war die Einsichtnahme im Internet auf der Homepage des Amtes Treptower Tollensewinkel möglich. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind in dieser Zeit nicht eingegangen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte zeitgleich.
Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft; sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle behandelt werden.
Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Die Mitteilung bzw. Einsichtnahme soll spätestens nach Inkrafttreten des Bebauungsplans erfolgen bzw. ermöglicht werden. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Plans mit einer Stellungnahme der Stadt vorzulegen.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 „Wohngebiet Torumfahrung“ der Stadt Altentreptow im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ist im Ergebnis des durchgeführten Abwägungsverfahrens gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung ist die Satzung ortsüblich bekannt zu machen und erlangt damit Rechtskraft.
Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt:
- Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) beschlossen.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.
- Der Bebauungsplan Nr. 30 „Wohngebiet Torumfahrung“ der Stadt Altentreptow im beschleunigten Verfahren wird mit der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der vorliegenden Fassung vom Januar 2021 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB im Vernehmen mit § 13a BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Januar 2021 gebilligt.
- Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 30 „Wohngebiet Torumfahrung“ der Stadt Altentreptow im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Finanz. Auswirkung
im lfd. Haushaltsjahr: |
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in Folgejahren: |
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nein |
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X |
nein |
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ja |
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X |
ja |
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einmalig |
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jährlich wiederkehrend |
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Finanzielle Mittel stehen: |
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X |
planmäßig zur Verfügung unter : |
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nicht zur Verfügung |
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(Deckungsvorschlag) |
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Produktsachkonto: |
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Produktsachkonto: |
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5.1.1.00.56250000 |
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Bezeichnung: |
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Bezeichnung: |
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Sachverst., Gerichts- u.ä.Aufwendungen (Planungsleistungen f. B- u. F-Pläne)
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Deckungsmittel stehen nicht zur |
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Verfügung |
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Haushaltsmittel: |
57.000,00 € |
Haushaltsmittel: |
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bisher angeordnete |
147,56 € |
bisher angeordnete |
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Mittel: |
Mittel: |
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Maßnahmesumme: |
€ |
Maßnahmesumme: |
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noch verfügbar: |
56.852,44 € |
noch verfügbar: |
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Erläuterungen: Bereits im Haushaltsjahr 2020 sind für B-Plan Nr. 30 Aufwendungen angefallen. Im HHJ 2021 ist dann nur noch die Schlussrechnung zu begleichen, die aber gegenwärtig noch nicht vorliegt. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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417,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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258,1 kB
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