Beschlussvorlage - 01/BV/274/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Kinder- und Jugendarbeit in Sportvereinen der Stadt Altentreptow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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18.05.2021
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Gestoppt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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Sachverhalt
Am 09.04.2021 hat die Fraktion der Wählergemeinschaft/SPD nachfolgenden Antrag beim Stadtvertretervorsteher eingereicht:
„Da der Stadtvertretung und seinen Ausschüssen, Maßnahmen zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in Sportvereinen in der Haushaltsdiskussion 2020 nicht vorgelegt wurden und durch die Verwaltung eigenständig gestrichen bzw. abgelehnt wurden, ist aus unserer Sicht eine Ausfinanzierung dieser Maßnahmen im Jahre 2021 nachträglich erforderlich. Als politisches Entscheidungsgremium hat die Stadtvertretung darüber in Kenntnis gesetzt zu werden, welche Maßnahmen beantragt wurden und welche gegebenenfalls gestrichen werden sollen. Diese ist nach unserem Kenntnisstand z. B. beim FSV 90 Altentreptow für eine Anzeigetafel für Kinder und Jugendbereich nicht der Fall gewesen. Die beantragten 4000 € wurden durch die Verwaltung im Vorfeld der Diskussion eigenständig gestrichen. Da dieses auch bei anderen Vereinen der Fall sein kann beauftragen wir die Verwaltung uns alle gleichgelagerten Fälle zur Beschlussfassung vorzulegen. Gleichwohl sollen alle Sportvereine, im Jahre 2021 die Möglichkeit zur Förderung im Kinder – und Jugendbereich erhalten.
Hierzu sollen insgesamt 15.000 € aus dem laufenden Haushalt zur Verfügung
gestellt werden.
Die Mehrkosten werden wie folgt gedeckt
Produkt Klosterberg 5.5. 1.01
Kostenerstattungen 5.000 €
Sachverständigenkosten 10.000 €.“
Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat jeder Stadtvertreter die Möglichkeit die Aufnahme einer Angelegenheit auf die Tagesordnung zu beantragen. Der Antrag wurde form- und fristgerecht eingereicht. Die Stadtvertretung entscheidet, ob dem Antrag stattgegeben bzw. in geänderter Form stattgegeben werden oder eine Verweisung in die Fachausschüsse erfolgen soll.
Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.
Hinweis Haushaltssicherungskonzept
Gemäß § 31 Abs. 2 Satz 2 KV M-V müssen Anträge, die zu einer finanziellen Belastung führen können, mit einem Vorschlag zur Finanzierung verbunden sein. Nochmals gesteigerte Anforderungen stellen die Sätze 3 und 4 § 31 Abs. 2 an Beschlussvorlagen, solange ein Haushaltssicherungskonzept besteht.
Ein Finanzierungsvorschlag wurde mit dem Antrag eingebracht.
Entsprechend der Zuwendungsrichtlinie der Stadt Altentreptow vom 01.01.2018 sind Anträge bis zum 30. September des laufenden Jahres für das Folgejahr bei der Stadt Altentreptow einzureichen. Es besteht eine Antragspflicht!
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beauftragt die Verwaltung, Maßnahmen, welche in der Haushaltsplanung 2021 durch die Verwaltung gestrichen wurden, im laufenden Jahr 2021 umzusetzen. Hierzu sind 15.000 € aus dem Haushalt 2021 bereitzustellen. Des Weiteren ist allen Sportvereinen eine Förderung der Kinder - und Jugendarbeit im Jahre 2021 auch zu ermöglichen. Die endgültige Entscheidung über die einzelnen Zuschüsse trifft die Stadtvertretung auf der nächsten Sitzung.
Finanz. Auswirkung
im lfd. Haushaltsjahr: |
2021 |
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in Folgejahren: |
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nein |
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nein |
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ja |
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x |
ja |
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einmalig |
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jährlich wiederkehrend |
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Finanzielle Mittel stehen: |
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planmäßig zur Verfügung unter : |
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nicht zur Verfügung |
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(Deckungsvorschlag) |
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Produktsachkonto: |
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Produktsachkonto: |
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Bezeichnung: |
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Bezeichnung: |
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Deckungsmittel stehen nicht zur |
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Verfügung |
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Haushaltsmittel: |
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Haushaltsmittel: |
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bisher angeordnete |
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bisher angeordnete |
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Mittel: |
Mittel: |
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Maßnahmesumme: |
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Maßnahmesumme: |
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noch verfügbar: |
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noch verfügbar: |
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Erläuterungen:
Für Zuwendungen an private Unternehmen (u.a. Vereine) wurden mit dem Haushaltsplan 2021 mit 17.000 € beschlossen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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561,9 kB
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