Beschlussvorlage - 01/BV/270/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes über den Brandschutz und die technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren Mecklenburg-Vorpommern am 31.12.2015 (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG) veränderte sich auch das Leistungsspektrum der Feuerwehr, welches sich aus kostenfrei zu erbringende Pflichtaufgaben und abrechnungsfähigen Einsätze zusammensetzt.

 

Die  aktuelle Feuerwehrkostenersatzsatzung der Stadt Altentreptow wurde am 25.04.2019 beschlossen. Die  Überarbeitung war notwendig, da das Löschfahrzeug (LF 16/12) verkauft wurde und ein neues (HLF 20) angeschafft wurde. 

 

Der Kostensatz für das verkaufte LF 16/12 betrug 35,19 €.

Für das neue HLF 20 ergibt sich ein Kostensatz i.H.v. 37,56 €.

 

Entsprechend § 5 Abs.  1 der Kommunalverfassung M-V i. V. m. § 25 Abs. 3 BrSchG wird die Stadt  Altentreptow ermächtigt, den Kostenersatz in einer Satzung zu regeln.

 

Dabei können lt. BrSchG M-V Pauschalbeträge festgesetzt werden. Zu den Kosten gehören auch die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen sowie Verwaltungskosten einschließlich Gemeinkosten. Der Kostenersatz darf höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen insgesamt ansatzfähigen Kosten gedeckt werden. Die Vorhaltekosten können auf Grundlage der im gewerblichen Bereich üblichen Nutzungszeiten berechnet werden.

 

Die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Altentreptow über die Erhebung von Kostenersatz für Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Altentreptow (Feuerwehrkostenersatzsatzung) ist als Anlage beigefügt. Des Weiteren wurde eine kurze Erläuterung beigefügt.

 

Gemäß § 22 Abs. 3 Nr. 6 KV M-V ist die Stadtvertretung für die Entscheidung zur Änderung von Satzungen zuständig.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Altentreptow über  die Erhebung von Kostenersatz für Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr (Feuerwehrkostenersatzsatzung) auf der Grundlage der beigefügten Kalkulation. Die Änderungssatzung soll am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft treten.

 

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 1.2.6.01.44259000; 1.2.6.01.44251000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

mehr Erträge;

Kostensatz : altes Fahrzeug 35,19 €

                      neues Fahrzeug 37,56 €

 

 

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