Beschlussvorlage - 01/BV/270/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Altentreptow über die Erhebung von Kostenersatz für Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Altentreptow (Feuerwehrkostenersatzsatzung) mit Kalkulation der Tarife für den Kostenersatz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Susanne Schultz
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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05.05.2021
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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18.05.2021
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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08.06.2021
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Sachverhalt
Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes über den Brandschutz und die technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren Mecklenburg-Vorpommern am 31.12.2015 (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG) veränderte sich auch das Leistungsspektrum der Feuerwehr, welches sich aus kostenfrei zu erbringende Pflichtaufgaben und abrechnungsfähigen Einsätze zusammensetzt.
Die aktuelle Feuerwehrkostenersatzsatzung der Stadt Altentreptow wurde am 25.04.2019 beschlossen. Die Überarbeitung war notwendig, da das Löschfahrzeug (LF 16/12) verkauft wurde und ein neues (HLF 20) angeschafft wurde.
Der Kostensatz für das verkaufte LF 16/12 betrug 35,19 €.
Für das neue HLF 20 ergibt sich ein Kostensatz i.H.v. 37,56 €.
Entsprechend § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung M-V i. V. m. § 25 Abs. 3 BrSchG wird die Stadt Altentreptow ermächtigt, den Kostenersatz in einer Satzung zu regeln.
Dabei können lt. BrSchG M-V Pauschalbeträge festgesetzt werden. Zu den Kosten gehören auch die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen sowie Verwaltungskosten einschließlich Gemeinkosten. Der Kostenersatz darf höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen insgesamt ansatzfähigen Kosten gedeckt werden. Die Vorhaltekosten können auf Grundlage der im gewerblichen Bereich üblichen Nutzungszeiten berechnet werden.
Die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Altentreptow über die Erhebung von Kostenersatz für Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Altentreptow (Feuerwehrkostenersatzsatzung) ist als Anlage beigefügt. Des Weiteren wurde eine kurze Erläuterung beigefügt.
Gemäß § 22 Abs. 3 Nr. 6 KV M-V ist die Stadtvertretung für die Entscheidung zur Änderung von Satzungen zuständig.
Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Altentreptow über die Erhebung von Kostenersatz für Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr (Feuerwehrkostenersatzsatzung) auf der Grundlage der beigefügten Kalkulation. Die Änderungssatzung soll am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft treten.
Finanz. Auswirkung
im lfd. Haushaltsjahr: |
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in Folgejahren: |
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ja |
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ja |
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einmalig |
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jährlich wiederkehrend |
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Finanzielle Mittel stehen: |
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planmäßig zur Verfügung unter : |
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nicht zur Verfügung |
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(Deckungsvorschlag) |
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Produktsachkonto: |
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Produktsachkonto: |
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1.2.6.01.44259000; 1.2.6.01.44251000 |
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Bezeichnung: |
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Bezeichnung: |
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Deckungsmittel stehen nicht zur |
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Verfügung |
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Haushaltsmittel: |
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Haushaltsmittel: |
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bisher angeordnete |
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bisher angeordnete |
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Mittel: |
Mittel: |
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Maßnahmesumme: |
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Maßnahmesumme: |
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noch verfügbar: |
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noch verfügbar: |
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Erläuterungen: mehr Erträge; Kostensatz : altes Fahrzeug 35,19 € neues Fahrzeug 37,56 € |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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80,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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57,7 kB
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