Beschlussvorlage - 32/BV/028/2020-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die zugrundeliegende Rechtsnorm für die Gebührenerhebung ist die:

 

  • „Satzung für den Friedhof der Gemeinde Kriesow“ vom 17.03.2011 i.V.m. der „Gebührensatzung für den Friedhof der Gemeinde Kriesow“ vom 17.03.2011.

 

Aufgrund der über 9 Jahre alten Gebührensatzung, war es notwendig, eine neue Kalkulation der Gebühren zu erstellen. Der maximale mögliche Kalkulationszeitraum i.S. des KAG M-V war somit nicht mehr gegeben.

 

Die neue Gebührensatzung soll ab dem 01.06.2021 in Kraft treten.

 

Kalkuliert wurde nach dem Kölner Modell, welches als Berechnungsgrundlage empfohlen wird.

 

Die Kalkulation erfolgte nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Hierfür wurden im Rahmen der Kalkulation sämtliche Kosten auf ihre Betriebsbedingtheit, Angemessenheit und Regelmäßigkeit geprüft. Hierzu zählen insbesondere: Personalkosten, Sachkosten sowie Abschreibungen und kalkulatorische Zinskosten.

 

Folgende relevante Bestandteile wurden für die Kalkulation bestimmt:

 

1. Für die Prognose der Daten für die Jahre 2021-2022 wurde zumeist ein Mittelwert aus den Jahren 2018-2020 herangezogen.

 2. Aufgrund der ab 2023 anstehenden Bewertung kommunaler Leistungen hinsichtlich ihrer Umsatzsteuerpflicht wurde der Kalkulationszeitraum auf 2021 bis 2022 festgelegt. Die jetzige Kalkulation wurde somit mit Brutto-Werten berechnet.

 

Der Kalkulationsbericht ist als Anlage beigefügt. Um die Gebühr erheben zu können muss die Gebührensatzung für den Friedhof der Gemeinde Kriesow geändert werden, diese ist ebenfalls als Anlage beigefügt.

 

Nachfolgend ergeben sich die neuen Gebühren:

 

 

 

 

Die neuen Gebühren fallen aufgrund verschiedener Faktoren höher aus. Zum einen wurde bei der Flächenberechnung das Urteil GK 77/1996 vom OVG Schleswig-Holstein berücksichtigt.

 

 

 

Außerdem sind die Betriebs- und Lohnkosten gestiegen. Der zuständige Gemeindearbeiter wurde mit einem Zeitanteil von 30 h/Jahr bei der Berechnung berücksichtigt.

 

Bei der Trauerhalle fallen keinerlei Kosten an, daher wird auch zukünftig keine Gebühr erhoben.

 

Gemäß § 22 Abs. 3 Nr. 6 Kommunalverfassung M-V entscheidet die Gemeindevertretung über die Änderungen von Satzungen.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

Hinweis der Verwaltung

 

Die Gemeinde befindet sich in der Haushaltskonsolidierung. Das Haushaltssicherungskonzept ist in diesem Jahr fortzuschreiben. Ohne Fortschreibung wird die untere Rechtsaufsichtsbehörde des LK MSE die Haushaltssatzung nicht genehmigen. Entsprechend § 43 Abs. 7  KV M-V  i. V sind alle Ertragsmöglichkeiten auszuschöpfen. Die Kostenkalkulation für Gebühren und Entgelte für kommunale Dienstleistungen und Einrichtungen soll überprüft werden, ein höchstmöglicher Kostendeckungsgrad ist hierbei anzustreben (siehe GemHVO-GemKVO-DoppVV M-V).

 

Der ehrenamtliche Bürgermeister der Gemeinde hat Beschlüssen der Gemeindevertretung  zu widersprechen, wenn geltendes Recht verletzt wird. Dies ist der Fall, wenn der Ausschöpfung der Ertragsmöglichkeiten im Falle eines unausgeglichenen Haushaltes nicht nachgekommen wird.

 

Der leitende Verwaltungsbeamte ist gemäß  § 142 Abs. 4 KV M-V verpflichtet, einem rechtwidrigen Beschluss der Gemeindevertretung zu widersprechen. 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Kriesow beschließt die Kalkulation für den Friedhof der Gemeinde Kriesow sowie die Gebührensatzung in der vorliegenden Fassung mit Gültigkeit ab dem 01.06.2021. 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Im Haushaltsjahr 2021:

 

   Nein

 

   Ja   

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

5.5.3.00.43250000

 

Bezeichnung:

Grabnutzungsentgelte/Erträge

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:  

 

 

 

 

 

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Anlagen

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