Beschlussvorlage - 04/BV/032/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Der Jahresabschluss 2018 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, geprüft.

 

Für den Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Grischow wurden folgende Werte festgestellt:

 

Ergebnisrechnung

in EUR

Zeile 25

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

-35.115,27

Zeile 26

Einstellung/Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage

0,00

Zeile 27

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage

15.436,10

Zeilen 28 bis 30

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage

19.679,17

 

Weitere Rücklagen nach § 18 Abs. 1, 2, 3 und 5 GemHVO-Doppik M-V

0,00

Zeile 31

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12.

0,00

 

Vortrag aus Vorjahren

15.902,15

 

Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren

15.902,15

 

Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V

JA

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

0,00

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva 1.

Stand Eigenkapital zum 31.12.

783.813,84

 

Vor Veränderung der Rücklagen beträgt das Jahresergebnis -35.115,27 €. Das Ergebnis fällt um 30.235,73 € besser als geplant aus. Dies ist hauptsächlich aufgrund von Einsparungen durch nicht besetzte Stellen beim Bundesfreiwilligendienst, durch nicht benötigte Sachverständigenkosten sowie nicht durchgeführter Unterhaltungsmaßnahmen und geringer Zuweisungen für Wohnsitzgemeindeanteile Kita/Schule als auch auf höhere Gewerbesteuern zurückzuführen. Nach Entnahme der investiven Schlüsselzuweisungen aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage sowie der Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage verbesserte sich das Ergebnis auf null EUR. Der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung ist erreicht. Das Eigenkapital verschlechterte sich aufgrund des Jahresfehlbetrages von 814.230,23 € auf 783.813,84  €. Die Bilanzsumme beträgt 1.871.763,48 €. Die Gemeinde ist nicht überschuldet.

 

Finanzrechnung

in EUR

Zeile 22

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung

-37.979,11

Zeile 42

Planmäßige Tilgung

4.556,29

Zeile 47

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

-42.535,40

 

Vortrag aus Vorjahren

157.111,95

 

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren

114.576,55

 

Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V

JA

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen Auszahlungen

0,00

 

Übertragene Haushaltsermächtigungen Einzahlungen

0,00

 

Bilanz

 

Aktiva

2.2.6.1

Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

271.434,10

 

Veränderung der liquiden Mittel

-69.052,16

Aktiva

2.2.6.1

Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres

202.381,94

Passiva 4.2.1

Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres

138.530,44

 

Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein negatives Ergebnis von 37.979,11 €. Davon werden die Kredite mit 4.556,29 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt aber ein positives Ergebnis von 114.576,55 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung erreicht.

Die liquiden Mittel verringerten sich um 69.052,16 € auf insgesamt 202.381,94 €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 138.530,44 €.

In der Anlagenbuchhaltung sind als Zugänge folgende Werte bilanziert worden:

Pos. 1.2.7 Branson Allrad Traktor sowie ein Einachs-Dreiseitenkipper

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Gemeinde Grischow mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im lfd. Haushaltsjahr:

 

   Nein

 

   Ja   

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

 

 

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Anlagen

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