Beschlussvorlage - 32/BV/034/2021
Grunddaten
- Betreff:
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Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Kriesow für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Ivonne Lieckfeldt
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Kriesow
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Entscheidung
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22.04.2021
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Sachverhalt
Gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeindevertretung die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen. Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht sie diese mit Einschränkungen aus, so hat sie dafür die Gründe anzugeben.
Auf der Grundlage des geprüften Jahresabschlusses 2018 der Gemeinde Kriesow wird empfohlen, die Entlastung für den Bürgermeister zu erteilen.
Gemäß § 24 der Kommunalverfassung M-V besteht für den Bürgermeister Mitwirkungsverbot.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
