Beschlussvorlage - 32/BV/033/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Der Jahresabschluss 2018 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, geprüft.

 

Für den Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Kriesow wurden folgende Werte festgestellt:

 

 

Ergebnisrechnung

in EUR

Zeile 28

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

49.866,82

 

Einstellung/Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage

0,00

Zeile 30

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage

0,00

Zeilen 32 und 33

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage

0,00

 

Weitere Rücklagen nach § 18 Abs. 1, 2, 3 und 5 GemHVO-Doppik M-V

0,00

Zeile 34

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12.

49.866,82

 

Vortrag aus Vorjahren

-192.710,24

 

Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren

-142.843,42

 

Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V

NEIN

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

9.573,58

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva 1.

Stand Eigenkapital zum 31.12.

446.002,57

 

 

 

 

Vor Veränderung der Rücklagen beträgt das Jahresergebnis 49.866,82 €. Das positive Ergebnis ist hauptsächlich aufgrund von Gewerbesteuermehreinnahmen, Zuweisungen aus dem kommunalen Entschuldungsfonds und Einsparungen bei Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen um 72.656,82 € besser ausgefallen als geplant. Einschließlich des negativen Ergebnisvortrages aus den Vorjahren ergibt sich insgesamt ein Jahresergebnis von -142.843,42 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung nicht erreicht. Das Eigenkapital verbesserte sich aufgrund des Jahresüberschusses von 391.751,82 € auf 446.002,57 €. Die Bilanzsumme beträgt 641.715,37 €. Die Gemeinde ist nicht überschuldet.

 

 

 

Finanzrechnung

in EUR

Zeile 22

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung

66.977,66

Zeile 45

Planmäßige Tilgung

3.744,66

Zeile

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

63.233,00

 

Vortrag aus Vorjahren

-131.439,67

 

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren

-68.206,67

 

Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V

NEIN

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

1.000,00

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva

4.10.1

Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

-101.092,51

 

Veränderung der liquiden Mittel

70.571,48

 

Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres

-30.521,03

 

 

 

Passiva 4.2.1

Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres

139.113,11

 

Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein positives Ergebnis von 66.977,66 €. Davon werden die Kredite mit 3.744,66 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt aber ein negatives Ergebnis von -131.439,67 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung nicht erreicht.

In das Folgejahr werden Haushaltsermächtigungen i. H. v. 9.573,58 € für den weiteren Umbau der Lagerhalle zum Feuerwehrgerätehaus und 1.000,00 € für die Anschaffung eines Rasenmähers und einer Motorsense übertragen.

Die liquiden Mittel erhöhten sich um 70.571,48 € auf insgesamt -30.521,03 €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 139.113,11 €.

In der Anlagenbuchhaltung sind eine Motorsense, Motorsäge, Hochaster und eine Astschere mit Verlängerung bilanziert worden. Der Traktor Zetor wurde veräußert.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Gemeinde Kriesow mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Im lfd. Haushaltsjahr:

 

   Nein

 

   Ja   

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

 

 

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Anlagen

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