Beschlussvorlage - 08/BV/044/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Der Jahresabschluss 2018 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, geprüft.

 

Für den Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Golchen wurden folgende Werte festgestellt:

 

Ergebnisrechnung

in EUR

Zeile 25

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

-28.288,25

Zeile 26

Einstellung/Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage

0,00

Zeile 27

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage

5.064,49

Zeilen 28 bis 30

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage

0,00

 

Weitere Rücklagen nach § 18 Abs. 1, 2, 3 und 5 GemHVO-Doppik M-V

0,00

Zeile 31

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12.

-23.223,76

 

Vortrag aus Vorjahren

-329.309,75

 

Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren

-352.533,51

 

Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V

NEIN

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

9.749,00

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva 1.

Stand Eigenkapital zum 31.12.

402.071,73

 

Vor Veränderung der Rücklagen beträgt das Jahresergebnis -28.288,25 €. Durch die Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen verringert sich der Jahresfehlbetrag auf 23.223,76 €. Das Ergebnis fällt um 71.210,24 € besser als geplant aus. Dies ist hauptsächlich aufgrund von höheren Schlüsselzuweisungen, nicht geplante Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken und Einsparungen bei Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie Personalkosten zurückzuführen. Der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung ist nicht erreicht. Das Eigenkapital verschlechterte sich aufgrund des Jahresfehlbetrages von 425.295,49 € auf 402.071,73  €. Die Bilanzsumme beträgt 1.506.654,55 €. Die Gemeinde ist nicht überschuldet.

 

Finanzrechnung

in EUR

Zeile 22

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung

-10.724,69

Zeile 42

Planmäßige Tilgung

5.064,49

Zeile 47

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

-15.743,94

 

Vortrag aus Vorjahren

-148.858,70

 

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren

-164.602,64

 

Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V

NEIN

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen Auszahlungen

4.000,00

 

Übertragene Haushaltsermächtigungen Einzahlungen

0,00

 

Bilanz

 

Aktiva

2.2.6.1

Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

27.013,81

 

Veränderung der liquiden Mittel

-144.685,18

Passiva

P4.10.1

Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres

-117.671,37

Passiva 4.2.1

Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres

121.775,89

 

Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein negatives Ergebnis von 10.724,69 €. Davon werden die Kredite mit 5.064,49 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt aber ein negatives Ergebnis von - 164.602,64 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung nicht erreicht.

In das Folgejahr werden Haushaltsermächtigungen in Höhe von insgesamt 13.749,00 € für die Anschaffung von Spielgeräten sowie für den Umbau des Gerätelagers übertragen.

Die liquiden Mittel verringerten sich um 144.685,18 € auf insgesamt -117.671,37 €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 121.775,89 €.

In der Anlagenbuchhaltung sind als Zugänge folgende Werte bilanziert worden:

Pos. 1.2.3       Anschaffungs- und Herstellungskosten für das Gemeindehaus in Golchen wurden aktiviert und von Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau in diese Position umgebucht

Pos. 1.2.4       Flurstück mit einer Abwasserreinigungsanlage an Private verkauft

Pos. 1.2.7       Kletterspielgerät, Kauf Mannschaftstransportwagen MB Vito

Pos. 1.2.8       diverse Möbel- und Ausstattungsgegenstände für das Gemeindehaus, Rasenmäher

Pos. 1.2.10     Gemeindehaus Golchen

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Gemeinde Golchen mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Im lfd. Haushaltsjahr:

 

   Nein

 

   Ja   

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

 

 

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Anlagen

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