Beschlussvorlage - 01/BV/259/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Stadtvertretung, die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen. Verweigert die Stadtvertretung die Entlastung oder spricht sie diese mit Einschränkungen aus, so hat sie dafür die Gründe anzugeben.

 

Am 06.12.2016 wurde die Entlastung für die Bürgermeisterin/den Bürgermeister für das  Haushaltjahr 2012 von der Tagesordnung im Finanzausschuss genommen. Begründet wurde dies durch den Fraktionsvorsitzenden der Altentreptower Wählergemeinschaft/SPD damit, dass noch offene Anfragen bei der uRAB des Landkreises MSE anhängig sind. Die Klärung der rechtlichen Fragen sollte abgewartet werden.

Am 08. Juni 2017  hat die uRAB die Anfragen abschließend beantwortet. Im Ergebnis wurde mitgeteilt, dass die angesprochenen Sachverhalte keine Verfehlungen enthalten.

 

Die uRAB hat in diesem Zusammenhang noch mal darauf hingewiesen, dass sich die Entlastung auf die Jahresrechnung beschränkt und kein Instrument einer allgemeinen Rechts- und Zweckmäßigkeitskontrolle ist.

 

Die Entlastung ist die abschließende Bewertung der Haushaltsführung. Der Entlastungsbeschluss beinhaltet die Billigung der Haushalts- und Wirtschaftsführung. Nur wenn bei der Jahresabschlussprüfung Mängel in der Haushalts- und Wirtschaftsführung festgestellt worden sind, muss die Stadtvertretung entscheiden, ob sie diese für wesentlich erachtet.

 

Mängel  bei der Haushalts- und Wirtschaftsführung wurden mit dem Prüfbericht zum Jahresabschluss 2012 nicht aufgezeigt. Demzufolge liegen Gründe für eine Versagung der Entlastung aus kommunalrechtlicher Sicht nicht vor.

 

Für die Entscheidung ist gemäß § 22 Kommunalverfassung M-V die Stadtvertretung zuständig. Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 2 der KV M-V die Entlastung der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2012.

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

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Anlagen

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