Beschlussvorlage - 01/BV/256/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 23.02.2021 übergab die Stadtvertreterin Frau Silva Keitsch, CDU nachfolgenden Antrag an den Stadtvertretervorsteher:

„Unter diesem Titel hat die theologische Fakultät Rostock unter Leitung von Professor Dr. Klie eine Pilotstudie durchgeführt. Hierin geht es um die Zukunftsfähigkeit der kirchlichen Friedhöfe. Die sich wandelnde Bestattungskultur und ihrer Auswirkung sowie beispielhafte Möglichkeiten, um gegenzusteuern, sind Inhalte. So heißt es: „die Gedenk- und Erinnerungskultur ist eine Art „Frühwarnsystem" für kulturelle Veränderungen". Einige der aufgezeigten Handlungsoptionen sind auf unserem Friedhof bereits zu finden, wie z.B. ein Lapidarium (Sammlung von Steinwerken) oder Bereiche des Friedhofs als Kunstraum zu sehen. Die Maßnahmen für die St. Georg Kapellen können ein erster Schritt zur Schaffung eines solchen Kunstraumes sein.

Darüber hinaus gibt es in der Studie Beispiele wie aufgestellte Bienenstöcke, lnsektenhotels auf dem Friedhofsgelände und Ausführungen, um sich dem Wandel zu stellen.

Da sich der vollziehende Wandel in der Bestattungskultur nicht nur auf die kirchlichen Friedhöfe beschränkt und die Anregungen und Akzente, die Thema dieser Studie sind, können auch für unseren Friedhof in Altentreptow in Betracht kommen.

Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat jeder Stadtvertreter die Möglichkeit die Aufnahme einer Angelegenheit auf die Tagesordnung zu beantragen. Der Antrag wurde form- und fristgerecht eingereicht. Die Stadtvertretung entscheidet, ob dem Antrag stattgegeben bzw. in geänderter Form stattgegeben werden oder eine Verweisung in die Fachausschüsse erfolgen soll.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beauftragt die Verwaltung zu prüfen, welche lnhalte dieser Studie, die auf unserem Friedhof derzeit noch nicht vorgehalten werden, für Altentreptow in Betracht kommen sowie Umsetzungsmöglichkeiten und den Finanzierungsbedarf zu ermitteln.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

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Anlagen

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