Beschlussvorlage - 01/BV/255/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Planung im Außenbereich
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgermeisterin der Stadt Altentreptow
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
- Einreicher:
- Fraktion der Altentreptower Wählergemeinschaft/SPD
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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18.05.2021
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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08.06.2021
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Sachverhalt
Am 23.02.2021 übergab die Fraktion der Altentreptower Wählergemeinschaft/SPD an den Stadtvertretervorsteher nachfolgenden Antrag:
„Die Stadt Altentreptow ist direkt von der deutschlandweit einmaligen Errichtung von Windkraftanlagen betroffen. Sie hat in diesem Zusammenhang eine traurige Berühmtheit erfahren. Der Stadt Altentreptow wurden damit jegliche Erweiterungsmöglichkeiten bei Wohn- und Wirtschaftsgebieten genommen.
Eine materielle Teilhabe der Stadt bzw. der betroffenen Bürger wird durch die Landes- bzw.
Bundespolitik verhindert. Darüber hinaus hat es die Verwaltung der Stadt versäumt, sich personell und fachlich auf die Situation einzustellen.
In mehreren Gesprächen zwischen Fachleuten, der Verwaltung und unseren Mitgliedern, wurden unterschiedlichste Lösungswege besprochen. Bisher wurde keine dieser Möglichkeiten bewusst durch die Verwaltung weiterverfolgt. Dies kann nicht im Interesse der Stadt und seiner Bürgerinnen und Bürger sein.
Wir fordern den Bürgermeister und die Stadtverwaltung auf, die bereits politisch auf den Weg
gebrachten Beschlüsse (F- bzw. B- Pläne auf Eignungsgebiete, Energiebeauftragter) zügig
umzusetzen. Daneben fordern wir alle erdenklichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um einen weiteren Ausbau zu verhindern.“
Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat jeder Stadtvertreter die Möglichkeit die Aufnahme einer Angelegenheit auf die Tagesordnung zu beantragen. Der Antrag wurde form- und fristgerecht eingereicht. Die Stadtvertretung entscheidet, ob dem Antrag stattgegeben bzw. in geänderter Form stattgegeben werden oder eine Verweisung in die Fachausschüsse erfolgen soll.
Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.
Kommunalrechtlicher Hinweis im Zusammenhang mit dem HSK § 31 Abs. Kommunalverfassung M-V
Anträge durch die der Stadt Altentreptow Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, Mindererträge/Mindereinzahlungen entstehen müssen bestimmen, wie die zu ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teilhaushalt ist zu benennen. Anträge, die die Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes verzögern oder diesem entgegenstehen müssen zusätzliche neue Maßnahmen benennen, durch die eine Kompensation erzielt wird.
Finanz. Auswirkung
im lfd. Haushaltsjahr:2021 |
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in Folgejahren: |
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x |
ja |
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einmalig |
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jährlich wiederkehrend |
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Finanzielle Mittel stehen: |
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planmäßig zur Verfügung unter : |
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nicht zur Verfügung |
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(Deckungsvorschlag) |
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Produktsachkonto: |
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Produktsachkonto: |
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Bezeichnung: |
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Bezeichnung: |
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Deckungsmittel stehen nicht zur |
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Verfügung |
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Haushaltsmittel: |
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Haushaltsmittel: |
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bisher angeordnete |
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bisher angeordnete |
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Mittel: |
Mittel: |
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Maßnahmesumme: |
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Maßnahmesumme: |
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noch verfügbar: |
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noch verfügbar: |
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Erläuterungen:
Finanzielle Mittel für die Erarbeitung von F- und B-Plänen müssen bereitgestellt werden. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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419,9 kB
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