Beschlussvorlage - 29/BV/062/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Der Jahresabschluss 2018 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, geprüft.

 

Für den Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Burow wurden folgende Werte festgestellt:

 

Ergebnisrechnung

in EUR

Zeile 25

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

2.326,46

Zeile 26

Einstellung/Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage

0,00

Zeile 27

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage

0,00

Zeilen 28 bis 30

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage

0,00

 

Weitere Rücklagen nach § 18 Abs. 1, 2, 3 und 5 GemHVO-Doppik M-V

0,00

Zeile 31

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12.

2.326,46

 

Vortrag aus Vorjahren

-527.970,32

 

Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren

-525.643,86

 

Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V

NEIN

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

0,00

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva 1.

Stand Eigenkapital zum 31.12.

1.380.811,28

 

Vor Veränderung der Rücklagen beträgt das Jahresergebnis 2.326,46 €. Das Ergebnis fällt um 97.496,46 € besser als geplant aus. Dies ist hauptsächlich aufgrund von höheren Gewerbesteuern, nicht geplante Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken und Einsparungen bei Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie Sachverständigenkosten zurückzuführen. Der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung ist nicht erreicht. Das Eigenkapital verbesserte sich aufgrund des Jahresüberschusses und der Einstellung in die zweckgebundene Kapitalrücklage von 1.363.998,39 € auf 1.380.811,28  €. Die Bilanzsumme beträgt 6.976.223,39 €. Die Gemeinde ist nicht überschuldet.

 

Finanzrechnung

in EUR

Zeile 22

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung

254.700,63

Zeile 42

Planmäßige Tilgung

127.266,56

Zeile 47

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

127.434,07

 

Vortrag aus Vorjahren

-419.608,54

 

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren

-292.174,47

 

Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V

NEIN

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen Auszahlungen

200.701,61

 

Übertragene Haushaltsermächtigungen Einzahlungen

0,00

 

Bilanz

 

Passiva

P4.10.1

Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

-145.705,69

 

Veränderung der liquiden Mittel

242.854,21

Aktiva

2.2.6.1

Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres

97.148,52

Passiva 4.2.1

Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres

4.333.700,24

 

Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein positives Ergebnis von 254.700,63 €. Davon werden die Kredite mit 127.266,56 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt aber ein negatives Ergebnis von 292.174,47 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung nicht erreicht.

In das Folgejahr werden Haushaltsermächtigungen für die Anschaffung von Tablets für die Gemeindevertretung sowie Spielgeräte für Burow, 2. BA Alte Dorfstraße, Wegebau zur Milchviehanlage i. H. v. 200.701,61 € übertragen.

Die liquiden Mittel erhöhten sich um 242.854,21 € auf insgesamt 97.148,52 €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 4.333.700,24 €.

In der Anlagenbuchhaltung sind als Zugänge folgende Werte bilanziert worden:

Pos. 1.2.2       Verkauf von 3 Flurstücken mit insgesamt 1.614 m²

Pos. 1.2.3       Verkauf Kindertagesstätte an JUL

Pos. 1.2.4       Umbuchung von geleistete Anzahlungen Anlagen im Bau 17 Straßenlampen

Pos. 1.2.7       Rasentraktor, Motorsense für den grünen Bereich, Erstellung der Konformitätserklärung für die Photovoltaikanlage

Pos. 1.2.8       Geschirrspüler, E-Herd, Klappschiebetafel, 1 PC und Monitor sowie ein Office-Paket für Grundschule; 3 Schaukästen; Hooligan Tool für Feuerwehr

Pos. 1.2.10     Fahrzeughalle Weltzin, Weg zur Milchviehanlage, Alte Dorfstraße 2. BA

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Gemeinde Burow mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Im lfd. Haushaltsjahr:

 

   Nein

 

   Ja   

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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