Beschlussvorlage - 12/BV/044/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Der Jahresabschluss 2018 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, geprüft.

 

Für den Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Gültz wurden folgende Werte festgestellt:

 

Ergebnisrechnung

in EUR

Zeile 25

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

-39.816,85

Zeile 26

Einstellung/Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage

0,00

Zeile 27

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage

9.347,61

Zeilen 28 bis 30

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage

0,00

 

Weitere Rücklagen nach § 18 Abs. 1, 2, 3 und 5 GemHVO-Doppik M-V

0,00

Zeile 31

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12.

-30.469,24

 

Vortrag aus Vorjahren

-554.378,37

 

Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren

-584.847,61

 

Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V

NEIN

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

0,00

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva 1.

Stand Eigenkapital zum 31.12.

775.052,27

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzrechnung

 

 

 

 

 

 

 

in EUR

Zeile 22

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung

31.802,99

Zeile 42

Planmäßige Tilgung

19.747,79

Zeile 47

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

12.055,20

 

Vortrag aus Vorjahren

-314.508,17

 

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren

-302.452,97

 

Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V

NEIN

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen Auszahlungen

92.000,00

 

Übertragene Haushaltsermächtigungen Einzahlungen

82.920,00

 

Bilanz

 

Passiva

4.10.1

Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

-277.748,57

 

Veränderung der liquiden Mittel

16.968,85

 

Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres

-260.779,72

Passiva 4.2.1

Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres

913.177,07

Vor Veränderung der Rücklagen beträgt das Jahresergebnis -39.816,85 €. Das Ergebnis fällt um 81.696,15 € besser als geplant aus. Dies ist hauptsächlich aufgrund von nicht geplanten Mieterträgen, höhere Gewerbesteuern und Einsparungen bei Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie Sachverständigenkosten zurückzuführen. Der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung ist nicht erreicht. Das Eigenkapital verschlechterte sich aufgrund des Jahresfehlbetrages von 805.521,51 € auf 775.052,27 €. Die Bilanzsumme beträgt 2.067.499,17 €. Die Gemeinde ist nicht überschuldet.  

Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein positives Ergebnis von 31.802,99 €. Davon werden die Kredite mit 19.747,79 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt aber ein negatives Ergebnis von 302.452,97 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung nicht erreicht.

In das Folgejahr werden Haushaltsermächtigungen für den Neubau der Straßenbeleuchtung in Gültz i. H. v. 92.000,00 € für Auszahlungen und 82.920,00 € für Einzahlungen übertragen.

Die liquiden Mittel erhöhten sich um 16.968,85 € auf insgesamt -260.779,72 €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 913.177,07 €.

In der Anlagenbuchhaltung sind als Zugänge folgende Werte bilanziert worden:

Pos. 1.2.8       Waschautomat für den Kindergarten und Notebook für die Feuerwehr   

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Gemeinde Gültz mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen. 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Im lfd. Haushaltsjahr:

 

   Nein

 

   Ja   

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

 

 

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Anlagen

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