Beschlussvorlage - 40/BV/055/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Die zugrundeliegende Rechtsnorm für die Gebührenerhebung ist die:

 

  • „Satzung für den Friedhof der Gemeinde Breesen in Kalübbe“ vom 21.08.2018 i.V.m. der „Gebührensatzung der Gemeinde Breesen für den Friedhof und die Benutzung der Feierhalle in Kalübbe“ vom 22.11.2018.

 

Es war notwendig eine neue Kalkulation zu erstellen, da es nicht für jede angebotene Grabart eine Gebühr gab.

 

Die neue Gebührensatzung soll ab dem 01.03.2021 in Kraft treten.

 

Kalkuliert wurde nach dem Kölner Modell, welches als Berechnungsgrundlage empfohlen wird.

 

Die Kalkulation erfolgte nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Hierfür wurden im Rahmen der Kalkulation sämtliche Kosten auf ihre Betriebsbedingtheit, Angemessenheit und Regelmäßigkeit geprüft. Hierzu zählen insbesondere: Personalkosten, Sachkosten sowie Abschreibungen und kalkulatorische Zinskosten.

 

Folgende relevante Bestandteile wurden für die Kalkulation bestimmt:

 

1. Für die Prognose der Daten für die Jahre 2021-2022 wurde zumeist ein Mittelwert aus den Jahren 2018-2020 herangezogen.

 2. Aufgrund der ab 2023 anstehenden Bewertung kommunaler Leistungen hinsichtlich ihrer Umsatzsteuerpflicht wurde der Kalkulationszeitraum auf 2021 bis 2022 festgelegt. Die jetzige Kalkulation wurde somit mit Brutto-Werten berechnet.

 

Der Kalkulationsbericht ist als Anlage beigefügt. Um die Gebühr erheben zu können muss die Gebührensatzung für den Friedhof der Gemeinde Breesen geändert werden, diese ist ebenfalls als Anlage beigefügt.

 

Nachfolgend ergeben sich die neuen Gebühren:

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ein Grund für die höheren Gebühren sind die Abschreibungs- und Zinsaufwendungen, die in der aktuellen Kalkulation höher ausfallen als in der vorherigen. Außerdem sind die Betriebs- und Lohnkosten gestiegen. Die zuständigen Gemeindearbeiter wurde mit einem Zeitanteil von 7 % (120 h/Jahr) bei der Berechnung berücksichtigt.

 

Die aktuelle Gebühr für die Benutzung der Feierhalle beträgt 42,00 €. Aufgrund der sehr geringen Nutzung fällt die rechnerische Gebühr mit 345,68 € deutlich höher aus. Unabhängig davon, kann die Gemeindevertretung eine geringere Gebühr beschließen. Als Richtwert könnte bspw. eine Gebühr von 50,00 € -100,00 € beschlossen werden.

 

Gemäß § 22 Abs. 3 Nr. 6 Kommunalverfassung M-V entscheidet die Gemeindevertretung über die Änderungen von Satzungen.

 

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Beschlussvorschlag

 

 

Die Gemeindevertretung Breesen beschließt die Kalkulation für den Friedhof der Gemeinde Breesen sowie die Gebührensatzung in der vorliegenden Fassung mit Gültigkeit ab dem 01.03.2021. Für die Feierhalle wird eine Gebühr i.H.v _______ € beschlossen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 5.5.3.00.43250000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 Laufende Grabnutzungsentgelte

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

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Anlagen

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