Beschlussvorlage - 40/BV/058/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Der Jahresabschluss 2018 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, geprüft.

 

Für den Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Breesen wurden folgende Werte festgestellt:

 

Ergebnisrechnung

in EUR

Zeile 25

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

-260.241,01

Zeile 26

Einstellung/Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage

-79,30

Zeile 27

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage

+5.642,69

Zeilen 28 und 29

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage

+91.212,02

 

Weitere Rücklagen nach § 18 Abs. 1, 2, 3 und 5 GemHVO-Doppik M-V

0,00

Zeile 31

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12.

-163.465,60

 

Vortrag aus Vorjahren

302.449,52

 

Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren

138.983,92

 

Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V

JA

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva 1.

Stand Eigenkapital zum 31.12.

107.712,43

 

Vor Veränderung der Rücklagen beträgt das Jahresergebnis -260.241,01 €. Das negative Ergebnis ist hauptsächlich aufgrund von nicht erfolgten Zuwendungen und Kostenerstattungen schlechter ausgefallen als geplant. In die allgemeine Kapitalrücklage wurde die Vermögenszuordnung einer Gehölzfläche mit 79,30 € neu bilanziert. Durch Entnahme aus den Rücklagen konnte der Jahresfehlbetrag auf -163.465,60 € reduziert werden. Einschließlich des positiven Ergebnisvortrages aus den Vorjahren ergibt sich ein Jahresergebnis von 138.983,92 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung erreicht. Das Eigenkapital verschlechterte sich aufgrund des Jahresfehlbetrages von 363.703,71 € auf 107.712,43 €. Die Bilanzsumme beträgt 2.204.239,89 €. Die Gemeinde ist nicht überschuldet.

 

 

Finanzrechnung

in EUR

Zeile 22

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung

-228.957,98

Zeile 42

Planmäßige Tilgung

43.735,33

Zeile 47

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

-272.693,31

 

Vortrag aus Vorjahren

386.463,57

 

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren

113.770,26

 

Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V

JA

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

162.699,79

 

 

 

 

Bilanz

 

Aktiva 2.2.6.1 bzw. Passiva

4.10.1

Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

395.764,69

 

Veränderung der liquiden Mittel

-251.211,20

 

Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres

144.553,49

 

 

 

Passiva 4.2.1

Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres

1.283.422,16

 

Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein negatives Ergebnis von -228.957,98 €. Davon werden die Kredite mit 43.735,33 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt ein Ergebnis von 113.770,26 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung erreicht.

In das Folgejahr werden Haushaltsermächtigungen i. H. v. 162.699,79 € übertragen. Diese sind für die Fertigstellung der Vorflutleitungen gebildet worden.

Die liquiden Mittel verringerten sich um 251.211,20 € auf insgesamt 144.553,49 €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 1.283.422,16 €.

Im Anlagevermögen sind in der Bilanz als Zugänge erfasst worden:

Pos. 1.2.1 nachträgliche Vermögenszuordnung für 793 m² Gehölz in Kalübbe

Pos. 1.2.4 Containerstandort in Pinnow mit 100 %iger Förderung

Pos. 1.2.7 Errichtung von Spielgeräten in Kalübbe

Pos. 1.2.8 Laufbrett, Leiterwand, Standrohr mit Rückschlagventil

Pos. 1.2.10 geleistete für Anzahlungen im Bau Erneuerung Vorflutleitung

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Gemeinde Breesen mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2020:

 

   Nein

 

   Ja   

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmensumme:

 

Maßnahmensumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

 

 

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Anlagen

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