Beschlussvorlage - 36/BV/054/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Bebauungsplan erlangte 1997 Rechtskraft. Eine 1. Änderung ist seit 1999 rechtskräftig.

Planungsanlass für die Aufstellung der 2. Änderung sind zwischenzeitlich geänderte Planungsab-sichten der Gemeinde. Das betrifft die öffentliche Verkehrsfläche, die in einfacherer Art ausgebaut werden soll. Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung und zum Maß der baulichen Nutzung werden verändert.

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnungsbauvor-haben. Es wird auf veränderte Anforderungen der Nachfrage nach Baugrundstücken reagiert.

Die Planungsfläche passt sich in die nähere Umgebung des Siedlungszusammenhangs des Ortsteils Tützpatz ein, die sich als Wohnbaufläche hinsichtlich der Nutzung charakterisieren lässt.

 

Das Änderungsverfahren wird im einstufigen Verfahren durchgeführt.

 

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist gem. § 9 Abs. 7 BauGB in der Planunterlage zeichnerisch dargestellt. Das Plangebiet liegt in der

Gemarkung Tützpatz

Flur 2, Flurstücke 38/13, 38/24, 38/25, 38/26, 38/27, 38/28, 38/28, 38/29, 38/30, 38/31, 38/32, 38/33

Flur 3, Flurstücke 12/3, 12/4, 12/5, 12/6, 12/7, 12/8, 12/9, 12/13, 12/14

 

und wird wie folgt begrenzt:

im Norden: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen der angrenzenden Feldflur

im Süden: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen der angrenzenden Feldflur

im Osten: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen der angrenzenden Feldflur

im Westen: durch die vorhandene Nachbarbebauung

Die Größe umfasst ca. 1, 86 ha.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tützpatz beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 3 und § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes M-V: 

  1. die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Am Birkenweg“ der Gemeinde Tützpatz mit Änderungen der Festsetzungen nach §4 BauNVO gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung;
  2. den Aufstellungsbeschluss gemäß §2 Abs. 1 BauGB mit Veröffentlichung im Internet und im Bekanntmachungsblatt ortsüblich bekannt zu machen;
  3. den Entwurf über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Am Birkenweg“ der Gemeinde Tützpatz zur öffentlichen Auslegung zu bestimmen;
  4. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, durchzuführen;
  5. die Auslegung öffentlich bekannt zu machen;
  6. das Öffentlichkeitsverfahren mit Veröffentlichung im Bekanntmachungsblatt und im Internet einzuleiten.
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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 5.1.1.00.56250000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Sachverst., Gerichts- u.ä.Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 13.000 € (geplant)

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 /

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 8825,04 €

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 4.174,96 €

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

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Anlagen

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