Beschlussvorlage - 36/BV/056/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Der Jahresabschluss 2018 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, geprüft.

 

Für den Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Tützpatz wurden folgende Werte festgestellt:

 

Ergebnisrechnung

in EUR

Zeile 25

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

-20.095,39

Zeile 26

Einstellung/Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage

0,00

Zeile 27

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage

5.038,72

Zeilen 28 bis 30

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage

0,00

 

Weitere Rücklagen nach § 18 Abs. 1, 2, 3 und 5 GemHVO-Doppik M-V

0,00

Zeile 31

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12.

-15.056,67

 

Vortrag aus Vorjahren

-277.825,27

 

Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren

-292.881,94

 

Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V

NEIN

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

43.871,23

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva 1.

Stand Eigenkapital zum 31.12.

982.158,22

 

Vor Veränderung der Rücklagen beträgt das Jahresergebnis 20.095,39 €. Das negative Ergebnis ist hauptsächlich aufgrund von Zuweisungen aus dem kommunalen Entschuldungsfonds und Einsparungen bei Aufwendungen für Personal-, Sach- und Dienstleistungen um 111.474,61 € besser ausgefallen als geplant. Nach Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage verringert sich der Jahresfehlbetrag auf – 15.056,67 €. Einschließlich des negativen Ergebnisvortrages aus den Vorjahren ergibt sich ein Jahresergebnis von -292.881,94 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung nicht erreicht. Das Eigenkapital verschlechterte sich aufgrund des Jahresfehlbetrages von 997.214,89 € auf 982.158,22 €. Die Bilanzsumme beträgt 2.238.631,66 €. Die Gemeinde ist nicht überschuldet.

 

Finanzrechnung

in EUR

Zeile 22

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung

57.419,13

Zeile 42

Planmäßige Tilgung

50.750,66

Zeile 47

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

6.713,47

 

Vortrag aus Vorjahren

-284.431,79

 

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren

-277.718,32

 

Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V

NEIN

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

0,00

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva 4.10.1

Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

-294.357,90

 

Veränderung der liquiden Mittel

-7.363,23

 

Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres

301.721,13

Passiva 4.2.1

Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres

621.325,95

 

Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein positives Ergebnis von 57.149,13 €. Davon werden die Kredite mit 50.750,66 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt aber ein negatives Ergebnis von -277.718,32 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung nicht erreicht.

In das Folgejahr werden Haushaltsermächtigungen i. H. v. 43.871,23 € übertragen. Diese sind für den Umbau der Heizungsanlage im Dorfgemeinschaftshaus und für die Anschaffung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehr gebildet worden.

Die liquiden Mittel verringerten sich um 7.363,23 € auf insgesamt -301.721,13 €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 621.325,95 €.

In der Anlagenbuchhaltung sind als Zugänge folgende Werte bilanziert worden:

Pos. 1.2.2 Rasenkanten, Zement, Vlies für Sportplatz am Speicher

Pos. 1.2.7 Standrohr mit Rückschlagventil, Seiten-Schlegelmähwerk, Frontmähwerk

Pos. 1.2.8 Küche mit Geräten, Fernseher, Sideboard für das Dorfgemeinschaftshaus

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der Gemeinde Tützpatz mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2020:

 

   Nein

 

   Ja   

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

 

 

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Anlagen

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