Beschlussvorlage - 36/BV/056/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Tützpatz für das Haushaltsjahr 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Ivonne Lieckfeldt
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Tützpatz
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Entscheidung
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18.02.2021
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.
Der Jahresabschluss 2018 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, geprüft.
Für den Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Tützpatz wurden folgende Werte festgestellt:
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Ergebnisrechnung |
in EUR |
Zeile 25 |
Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen |
-20.095,39 |
Zeile 26 |
Einstellung/Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage |
0,00 |
Zeile 27 |
Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage |
5.038,72 |
Zeilen 28 bis 30 |
Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage |
0,00 |
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Weitere Rücklagen nach § 18 Abs. 1, 2, 3 und 5 GemHVO-Doppik M-V |
0,00 |
Zeile 31 |
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12. |
-15.056,67 |
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Vortrag aus Vorjahren |
-277.825,27 |
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Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren |
-292.881,94 |
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Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V |
NEIN |
Spalte 8 |
Übertragene Haushaltsermächtigungen |
43.871,23 |
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Bilanz |
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Passiva 1. |
Stand Eigenkapital zum 31.12. |
982.158,22 |
Vor Veränderung der Rücklagen beträgt das Jahresergebnis 20.095,39 €. Das negative Ergebnis ist hauptsächlich aufgrund von Zuweisungen aus dem kommunalen Entschuldungsfonds und Einsparungen bei Aufwendungen für Personal-, Sach- und Dienstleistungen um 111.474,61 € besser ausgefallen als geplant. Nach Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage verringert sich der Jahresfehlbetrag auf – 15.056,67 €. Einschließlich des negativen Ergebnisvortrages aus den Vorjahren ergibt sich ein Jahresergebnis von -292.881,94 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung nicht erreicht. Das Eigenkapital verschlechterte sich aufgrund des Jahresfehlbetrages von 997.214,89 € auf 982.158,22 €. Die Bilanzsumme beträgt 2.238.631,66 €. Die Gemeinde ist nicht überschuldet.
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Finanzrechnung |
in EUR |
Zeile 22 |
Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung |
57.419,13 |
Zeile 42 |
Planmäßige Tilgung |
50.750,66 |
Zeile 47 |
Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen |
6.713,47 |
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Vortrag aus Vorjahren |
-284.431,79 |
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Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren |
-277.718,32 |
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Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V |
NEIN |
Spalte 8 |
Übertragene Haushaltsermächtigungen |
0,00 |
|
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Bilanz |
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Passiva 4.10.1 |
Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres |
-294.357,90 |
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Veränderung der liquiden Mittel |
-7.363,23 |
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Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres |
301.721,13 |
Passiva 4.2.1 |
Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres |
621.325,95 |
Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein positives Ergebnis von 57.149,13 €. Davon werden die Kredite mit 50.750,66 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt aber ein negatives Ergebnis von -277.718,32 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung nicht erreicht.
In das Folgejahr werden Haushaltsermächtigungen i. H. v. 43.871,23 € übertragen. Diese sind für den Umbau der Heizungsanlage im Dorfgemeinschaftshaus und für die Anschaffung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehr gebildet worden.
Die liquiden Mittel verringerten sich um 7.363,23 € auf insgesamt -301.721,13 €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 621.325,95 €.
In der Anlagenbuchhaltung sind als Zugänge folgende Werte bilanziert worden:
Pos. 1.2.2 Rasenkanten, Zement, Vlies für Sportplatz am Speicher
Pos. 1.2.7 Standrohr mit Rückschlagventil, Seiten-Schlegelmähwerk, Frontmähwerk
Pos. 1.2.8 Küche mit Geräten, Fernseher, Sideboard für das Dorfgemeinschaftshaus
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der Gemeinde Tützpatz mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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40,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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43,1 kB
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4
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(wie Dokument)
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362,8 kB
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