Beschlussvorlage - 01/BV/242/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Fraktion der Altentreptower Wählergemeinschaft /SPD hat am 01.02.2021 nachfolgenden Antrag eingereicht:

 

„Wie es im März 2015 durch die Stadtvertretung beschlossen wurde, sehen wir es jetzt endlich an der Zeit dieses Projekt abzuschließen. Bisher lag der Focus der Verwaltungsleitung mehr auf der Hebung des Großen Steines. Nun, da dieses Projekt, durch die großzügigen Spenden von 140.000 Euro des Landes Mecklenburg - Vorpommern mit seiner SPD/CDU geführten Landesregierung kurz vor dem Abschluss steht, wollen auch wir das Projekt der Beschilderung zu Ende bringen, Dank auch der vieler Einzelspenden ist es der Stadt Altentreptow gelungen die Kosten für die Stadt auf ein Minimum zu reduzieren. Wir wollen an dieser Stelle noch einmal deutlich betonen, dass die im zurückliegenden Jahr beschlossenen Steueranhebungen nicht mit der Maßnahme Hebung Gr. Stein zusamrnenhängen. Wer dieses behauptet, sollte sich die Richtlinien zur Zuweisung von Mitteln des Landes genauer ansehen und nicht mit populistischen Ansätzen, der hoffentlich erfolgreichem Kleintourismus in und um Altentreptow im Wege stehen.“

 

Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 Kommunalverfassung M-V hat jeder Stadtvertreter/jede Fraktion die Möglichkeit der Aufnahme einer Angelegenheit auf die Tagesordnung zu beantragen. Der Antrag wurde form- und fristgerecht eingereicht.

 

Die Stadtvertretung entscheidet, ob dem Antrag stattgegeben bzw. in geänderter Form stattgegeben wird bzw. ob eine Verweisung in die Fachausschüsse erfolgen soll.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beauftragt die Verwaltung nach erfolgreicher Hebung des Großen Steines, die Beschriftung mit geologischen und historischen Fakten umzusetzen. Neben alten und den neuesten geologischen Fakten (Z.B: Größe und Gewicht) sollen auch die historischen Fakten, welche die Schülerinnen und Schüler der KGS Altentreptow ausgearbeitet haben, Bestandteil des Inhaltes sein, so wie es im März 2015 durch die Stadtvertretung beschlossen wurde.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:2021

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

Im Haushaltsplan 2021  mit der Maßnahme: „Beschilderung Denkmalroute“ sind finanzielle Mittel eingestellt.

 

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Anlagen

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