Beschlussvorlage - 01/BV/234/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Altentreptow wurde bereits durch die Stadtvertretung Altentreptow am 15.12.2020 beschlossen und gemäß § 5 der Kommunalverfassung M-V der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte angezeigt.

 
Gegen diese Gebührensatzung wurde eine Rechtsverletzung geltend gemacht. 


Die kostenfreie Beisetzung von Kinder bis zum 16. Lebensjahr verstößt gegen Artikel 3 des Grundgesetzes und ist im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes rechtlich ausgeschlossen. Für die Inanspruchnahme einer Kindererdwahlgrabstätte, wurde eine Gebühr in Höhe von 667,59 € kalkuliert. 

Aus diesem Grunde muss  die Gebührensatzung hinsichtlich des Sachverhaltes überarbeitet und erneut beschlossen werden.


Gemäß § 22 Kommunalverfassung M-V entscheidet die Stadtvertretung über die Änderungen von Satzungen. 

 

 

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Beschlussvorschlag

 
Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt die Änderung des § 5 Nr. 1. in der vorliegenden Fassung mit Gültigkeit ab dem 01.01.2021. 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

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